Wirtschaftliche Jugendhilfe: örtliche Zuständigkeit (§§ 86 - 86d, 87 und 88 SGB VIII)

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung sind das wesentliche Rüstzeug für Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Fehlerhafte Subsumierung des Sachverhalts führt bei Unterbringungen zur Übernahme von Kosten, die bei richtiger Gesetzesanwendung ein anderer Jugendhilfeträger zu übernehmen hätte. Werden Kostenerstattungsansprüche gegen andere Träger nicht erkannt, entstehen erhebliche finanzielle Verluste. In diesem Seminar werden die Bestimmungen des SGB VIII über die örtliche Zuständigkeit und die Kostenerstattung ausführlich behandelt. Die möglichen Fallkonstellationen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Dabei wird auf die bisher ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, Spruchstellen und der Zentralen Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten eingegangen. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Tage belegt werden kann.

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Berlin
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auf Anfrage

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Inhalte

Schwerpunkte: Zuständigkeit bei Betreuung Minderjähriger; Zuständigkeit bei Betreuung junger Volljähriger; Zuständigkeit bei Betreuung in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen; Verpflichtung zur Fortführung der Leistung bei Zuständigkeitswechsel; vorläufige Zuständigkeit, wenn die örtliche Zuständigkeit noch nicht feststeht oder der örtlich zuständige Träger nicht tätig wird; Zuständigkeit bei Inobhutnahme; Zuständigkeit bei Leistungen im Ausland

Zusätzliche Informationen

1126JUE020-1

Wirtschaftliche Jugendhilfe: örtliche Zuständigkeit (§§ 86 - 86d, 87 und 88 SGB VIII)

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