Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte (früher BR IV)

Seminar

In Hamburg

849 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Ort

    Hamburg

  • Dauer

    4 Tage

Gerichtet an: Betriebsräte

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Die Basis zur Beurteilung der Unternehmenssituation sind die wirtschaftlichen Daten. Daher setzt die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats voraus, dass er seine Informations- und Beteiligungsrechte in wirtschaftlicher Hinsicht kennt und weiß, wie er diese Rechte durchsetzen kann, um an die gewünschten Daten zu kommen. In einer kritischen Situation kann es notwendig werden, einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Hierzu kann der Betriebsrat die Unterstützung von Sachverständigen beanspruchen.

Wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. § 106 III BetrVG)

  • Finanzielle Lage des Unternehmens
  • Absatzlage und Investitionsprogramm
  • Rationalisierungsvorhaben
  • Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
  • Sonstige wirtschaftliche Vorgänge

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Unterrichtungs- und Beratungsrechte
  • Wirtschaftsausschuss als Informationsquelle
  • Information der Arbeitnehmer

Betriebsänderungen

  • Einschränkung und Stilllegung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation
  • Sonstige Betriebsänderungen

Interessenausgleich und Sozialplan

Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern, betriebsinternen Auskunftspersonen

Betriebliche Handlungsmöglichkeiten

Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Einigungsstellenverfahren
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren


FREISTELLUNG § 37 Abs. 6 BetrVG

Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte (früher BR IV)

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