Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele

4.8
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  • Die Referenten waren mitreißend & offen für individuelle Fragen.
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  • Sehr gut präsentiert & praxisnah.
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  • Sehr informativ und hilfreich im täglichen Doing.
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Kurs

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

Strafrechtliche Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Problemstellungen i.Z.m. vereinfachten Identifizierungspflichten (Zahlungskontenrichtlinie) - Aktuelle Fälle und Typologien

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Online

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter aus der Kreditwirtschaft, insbesondere an Geldwäsche-Beauftragte. Darüber hinaus sind Mitarbeiter der Internen Revision, der Rechtsabteilung sowie Vertreter der beratenden Berufe angesprochen.

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ausgezeichnet
  • Die Referenten waren mitreißend & offen für individuelle Fragen.
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100%
4.9
ausgezeichnet

Kursbewertung

Empfehlung der User

Anbieterbewertung

Teilnehmerstimmen zum Referententeam

4.5
08.09.2021
Über den Kurs: Die Referenten waren mitreißend & offen für individuelle Fragen.
Würden Sie diesen Kurs weiterempfehlen?: Ja

Teilnehmerstimmen zum Referententeam

4.5
08.09.2021
Über den Kurs: Sehr gut präsentiert & praxisnah.
Würden Sie diesen Kurs weiterempfehlen?: Ja

Teilnehmerstimmen zum Referententeam

4.5
04.09.2021
Über den Kurs: Sehr informativ und hilfreich im täglichen Doing.
Würden Sie diesen Kurs weiterempfehlen?: Ja

Anonymus

5.0
13.01.2016
Das Beste: Sehr informativ und hilfreich im täglichen Doing.
Zu verbessern: .
Würden Sie diesen Kurs weiterempfehlen?: Ja

Anonymus

5.0
12.01.2016
Das Beste: Sehr gut präsentiert & praxisnah.
Zu verbessern: xx
Würden Sie diesen Kurs weiterempfehlen?: Ja

Anonymus

5.0
11.01.2016
Das Beste: Die Referenten waren mitreißend & offen für individuelle Fragen.
Zu verbessern: /
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2021

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Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

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Themen

  • Geldwäsche
  • Verdachtsmeldung
  • Vereinfachte Identifizierungspflichten
  • Verdachtsmeldewesen
  • Terrorismusfinanzierung
  • Geldwäschegesetz
  • Zahlungskontenrichtlinie
  • Vereinfachte identifizierungspflicht
  • Geldwäscherichtlinie
  • Verdachtsmeldewesens
  • Finanztransaktionsuntersuchungen

Dozenten

Valentina Ilievska

Valentina Ilievska

Kriminalhauptkommissarin, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Willy Axer

Willy Axer

Bereichsdirektor Prävention, Kreissparkasse Köln

Inhalte

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind hinsichtlich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht geringer geworden. Die geforderten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Gleichzeitig unterliegen die qualitativen Anforderungen mit Blick auf den Bußgeldkatalog deutlich höheren Risiken. Dies führt in der Praxis häufig zu Fragestellungen, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt. Die hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher und praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenfalls Bestandteil des Seminars.

Zusätzliche Informationen

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind hinsichtlich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht geringer geworden. Die geforderten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Gleichzeitig unterliegen die qualitativen Anforderungen mit Blick auf den Bußgeldkatalog deutlich höheren Risiken.

Dies führt in der Praxis häufig zu Fragestellungen, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt.

Die hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher und praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenfalls Bestandteil des Seminars.

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