Master

In Hannover

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Hannover

  • Dauer

    2 Jahre

Primäre Ausbildungsziele sind die Vermittlung von: Grundlegenden zahnmedizinischen und medizinischen Kenntnissen,. wissenschaftlichem Denken,. praktischen Fertigkeiten, einer dem Einzelnen und der Allgemeinheit verpflichtenden ärztlichen. Einstellung in zahnmedizinischer Prävention, Diagnostik, Therapie und. Rehabilitation. (2) Sekundäre Ausbildungsziele sind die Befähigung der Studierenden zur. ständigen Fortbildung und zur kollegialen Zusammenarbeit mit allen im. Gesundheitswesen tätigen Personen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hannover (Niedersachsen)
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Carl-Neuberg-Str. 1, 30625

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

(1) Die LV im Studium der Zahnmedizin sind zulassungsbeschränkt.
(2) Es soll möglichst allen Studierenden in einem Fachsemester, die die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, der Zugang zu den entsprechenden LV
ermöglicht werden.
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Inhalte

Die Zahnmedizin versteht sich als medizinisches Fach. Der Zahnarzt wird für seinen Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Demgemäß wird die Ausbildung zum Zahnarzt an der MHH auf wissenschaftlicher Grundlage praxis- und patientenbezogen durchgeführt.

Zulassungsbestimmungen

(1) Die LV im Studium der Zahnmedizin sind zulassungsbeschränkt.

(2) Es soll möglichst allen Studierenden in einem Fachsemester, die die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, der Zugang zu den entsprechenden LV
ermöglicht werden.

(3) Melden sich zu einer der zahnmedizinischen vorklinischen oder klinischen LV mehr Studierende an, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, als Teilnehmerplätze bereitgestellt werden können, so werden die angemeldeten Teilnehmer wie folgt berücksichtigt:
(a) Studierende, die im Rahmen ihres Studienplanes auf den Besuch der LV zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, um ihr Studium innerhalb der Mindeststudienzeitabsolvieren zu können. Diese Studierenden werden durch das zentrale Studentensekretariat (= Immatrikulationsamt) den Lehrverantwortlichen für die LV gemeldet;
(b) melden sich mehr Studierende nach Abschnitt II §8 Abs. 3 a für eine LV an, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Studierende, die bei einer Auslosung zur Teilnahme an einer LV nach Losentscheid keinen Platz bekommen haben, werden im Rahmen des nächsten Angebotes der LV mit erster Präferenz berücksichtigt;
(c) Studierende, die bereits einmal für die LV eingeteilt waren, den Leistungsnachweis aber noch nicht erbracht haben, können nach Maßgabe freier Plätze zweitrangig eingeteilt werden.
(d) Studierende, die im Rahmen ihres Studienplanes noch nicht für diese LV vorgesehen sind, können nach Maßgabe freier Plätze drittrangig eingeteilt werden, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.

(4) Studierende, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder die einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen, werden bei der Platzvergabe auf Antrag an den Studiendekan bevorzugt berücksichtigt.

Beginn der Ausbildung

Das Studium der Zahnmedizin an der MHH kann nur zum Wintersemester begonnen werden.

Zahnmedizin

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