Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.
Die Teilnehmer des Lehrganges erhalten in 5 Tagen alle notwendigen Grundkenntnisse für die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30 Anlage B).
Inhalte:
- Vermittlung arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse zur Tätigkeit des SiGeKos
Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 ArbSchG
Vorschriften der Unfallversicherungsträger
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
Beurtei
Abschluss
Interner Test, IHK-Zertifikat. Voraussetzung sind 70% Anwesenheit sowie eine erfolgreiche Teilnahme am schriftlichen Abschlusstest.