Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus dem Facility Management, Hausmeister, Haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal, Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion, Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind, Interessierte Personen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Einführung in die Thematik • Allgemeine Zahlen • Rechtliche Grundlagen: Produktsicherheitsgesetz - Aufzugsverordnung (12. ProdSGV) - Betriebssicherheitsverordnung - Technische Regeln Betriebssicherheit - Technische Regeln Aufzüge (TRA) - DIN EN 13015 - Weitere Entwicklungen • Anforderungen an den Betreiber • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse einer Befähigten Person • Begriffsbestimmungen • Gefährdungsbeurteilung • Erforderliche Dokumentation • Erläuterungen zu den Bauarten • Bedienungsanleitung • Sicherheitseinrichtungen • Türverschlüsse • Fangvorrichtungen • Geschwindigkeitsbegrenzer • Steuer- und Sicherheitsschalter • Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes • Gefahren beim Betrieb • Maßnahmen zum Befreien von Personen aus Fahrkörben • Verhalten bei Störungen • Diskussion und Erfahrungsaustausch • Hilfsmittel für die Praxis
Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt. Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.
Zusätzliche Informationen
Mit der Betriebssicherheitsverordnung im Oktober 2002 wurden die Zuständigkeiten für Hersteller und Inverkehrbringer bzw. für den Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen klarer geregelt. Die wesentlichen Maßgaben an den Betreiber aus der alten Aufzugsverordnung wurden in die Betriebssicherheitsverordnung übernommen. Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u.a. nach BetrSichV und TRBS 3121 die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. Mit diesem Seminar erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde nach BetrSichV § 12 Nr. (4) und TRBS 3121 in Verbindung mit § 9 (2). Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben. Die Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen werden im Seminar explizit beleuchtet. Weitere Schwerpunkte des Seminars spielen die technische Aspekte des sicheren
Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)
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