Abnahme und Mängelansprüche nach BGB und VOB/B
Seminar
In Stuttgart, Berlin und Leipzig
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Mittelstufe
-
Ort
-
Unterrichtsstunden
8h
-
Dauer
1 Tag
Um rechtssicher mit Fragen von Abnahme- und Mängelansprüchen umzugehen, sind fundierte Kenntnisse aus dem BGB und der VOB/B vonnöten – sie helfen in der täglichen Baupraxis, Streitfälle von vornherein zu verhindern bzw. schnell zu klären, sodass beispielsweise kostenintensive Verzögerungen abgewendet werden können.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Teilnehmer werden über alle wichtigen fragen der Abnahme und Mängelansprüche informiert:
• angefangen bei den rechtlichen Grundlagen der Abnahme nach BGB und VOB/B
• über Themen wie Abnahmepflicht, Abnahmeverweigerung und die einzelnen Formen der Abnahme
• bis hin zu den umfangreichen Neuregelungen der Mängelansprüche sowie zulässige und unzulässige Vertragsklauseln
• Zahlung des Werklohnes unter Beachtung der »Schlussrechnungsfalle«
• Umgang mit Sicherheiten vor und nach der Abnahme
• Auftraggeber und Auftragnehmer
• Architekten
• Ingenieure
• Bauunternehmer
• Sachverständige
• Fachkräfte aus Bauunternehmen
• Projektleiter
Meinungen
Themen
- BGB
- VOB
- Abnahme
- Mängelansprüche
- DIN Normen
- Normgerechte Planung
- Normung von Prozessen
- Recht
- § 16 VOB/B
- § 640 BGB
Dozenten
Axel Sperling
Sperling & Partner GbR
Inhalte
• Rechtliche Grundlagen der Abnahme
• Abnahmepflicht / Abnahmeverweigerung
• Formen der Abnahme (förmlich, fiktiv, konkludent u.a.)
• Wirkungen der Abnahme
• Abnahme des Architektenwerkes
Mängelansprüche nach § 13 VOB/B und § 634 BGB
• Rechtliche Grundlagen der Mängelansprüche
• Fristen für Mängelansprüche
• Beschaffenheitsbegriff und seine rechtliche Ausgestaltung
• Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers und ihre Folgen
• Wartungsmangel oder Mängelanspruch
• Richtiges Verhalten bei der Mängelbearbeitung, Schriftverkehr rechtlich einwandfrei führen
• Zahlung des Werklohns nach § 16 VOB/B und § 641 BGB
• Umgang mit Sicherheiten nach § 17 VOB/B und § 648a BGB
• Abwehr von Mängelansprüchen
• Haftungsverteilung zwischen verschiedenen Baubeteiligten
• Verjährung von Mängelansprüchen
Aktueller Stand der neuen VoB / B 2016
Abnahme und Mängelansprüche nach BGB und VOB/B