Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben (Sachkundelehrgang nach § 5 und Fachkundelehrgang nach § 6 der Altholzverordnung)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
Heute gilt: E-Learning in all seinen Facetten ist angekommen in der IHK.Weiterbildung. E-Learning-Komponenten sind integraler Bestandteil vieler IHK-Qualifizierungen: als lehrgangsbegleitende Community, als reines Online-Angebot oder – meistens – als Blended-Learning-Angebot, d. h. einer Mischform aus Präsenzunterricht und E-Learning. Die starke Präsenz der neuen Lehr- und Lernformen in der IHK-Weiterbildung macht ein eigenständiges Portal für diese Angebote überflüssig.Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung erfüllt diese Anforderungen in ausführlicher Weise und findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter statt.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 der Altholzverordnung .
Der Lehrgang findet in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) statt und eignet sich zur Aktualisierung der Fachkunde für Abfallbeauftragte
Hintergrund:
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde und findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter statt.
Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie der praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit des Verbandes mit dem Bundesumweltministerium.
Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen.
Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.
§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.
Inhalte:
- Anwendung und Umsetzung von Leitlinien , Qualitätsgesicherte Aufbereitung und Verwertung
- Eigen- und Fremdüberwachung in den verschiedenen Bereichen
- Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und Auswirkungen auf die Entsorgungswege
- Schnellerkennungsmethoden für Holzkontaminationen, Grenzwerte und deren Handhabung
- Kriterien für die Einstufung und Zuordnung (Überwachungsbedürftigkeit, Ampelliste)
- Arbeits-, Gewässer- und Brandschutz beim Umgang mit Althölzern
- Qualitätssicherungsmaßnahmen / Praxisbeispiele
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