Gesellschafter-Darlehen in der Insolvenz
Seminar
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Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Methodik
Online
Bei diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen Risiken und Fallstricken Gesellschafter-Darlehen in Krise oder Insolvenz verbunden sind. Hier erfahren Sie außerdem die wichtigsten Auswirkungen des COVInsAG auf den Umgang mit Gesellschafter-Darlehen und erarbeiten sich insolvenzfeste Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis.
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Themen
- Rechtsprechung
- Darlehen
Inhalte
Grundstrukturen des Rechts der Gesellschafterdarlehen
- Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, der zentrale Vorschriften des Gesellschafterdarlehensrechts. Sie regeln in ihrem Zusammenwirken die Voraussetzungen der Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen.
Sachlicher Anwendungsbereich
- Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen. Fälle der Gleichstellung von Drittforderungen infolge Stundung und Stehenlassen.
Persönlicher Anwendungsbereich
- Es wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden.
Gesellschaftersicherheiten
- Dabei geht es einmal um die Sicherung von Darlehen der Gesellschafter (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Zum anderen sind von dem Gesellschafter gewährte Sicherungen von Drittdarlehen anfechtbar, die eine Gesellschaft etwa bei ihrer Bank aufnimmt (§ 135 Abs. 2 InsO).
Nutzungsüberlassungen
- Sie bildeten einen Kernbereich des alten Eigenkapitalersatzrechts. Hier hat § 135 Abs. 3 InsO eine Neuregelung getroffen. Die hierzu ergangene Grundsatzentscheidung wird eingehend erläutert.
Rangrücktritt
- Gesellschafter und Dritte erklären für ihre Darlehensforderungen mitunter einen Rangrücktritt. Die materiellen und insolvenzrechtlichen Rechtsfolgen werden dargestellt
- Selbstverständlich wird die hochbedeutsame neueste Rechtsprechung zu den Gesellschafterfinanzierungsleistungen berücksichtigt.
Übergangsrecht im Hinblick auf die Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts und der durch § 135 InsO umgestalteten Rechtslage
Darlehensgleiche Forderung bei Stehenlassen von Forderungen aus sonstigem Rechtsgrund
Behandlung von Gewinnansprüche als Darlehen?
Darlehenscharakter einer Versorgungszusage an Gesellschafter/Geschäftsführer?
Inklusive aktuellster Rechtsprechung
- Selbstverständlich wird die hochbedeutsame neueste Rechtsprechung zu den Gesellschafterfinanzierungsleistungen berücksichtigt.
Programm
09:00 - 12:00 Uhr
Grundstrukturen des Rechts der Gesellschafterdarlehen
- Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, der zentrale Vorschriften des Gesellschafterdarlehensrechts. Sie regeln in ihrem Zusammenwirken die Voraussetzungen der Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen.
Sachlicher Anwendungsbereich
- Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen. Fälle der Gleichstellung von Drittforderungen infolge Stundung und Stehenlassen.
Persönlicher Anwendungsbereich
- Es wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden.
Gesellschaftersicherheiten
- Dabei geht es einmal um die Sicherung von Darlehen der Gesellschafter (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Zum anderen sind von dem Gesellschafter gewährte Sicherungen von Drittdarlehen anfechtbar, die eine Gesellschaft etwa bei ihrer Bank aufnimmt (§ 135 Abs. 2 InsO).
Nutzungsüberlassungen
- Sie bildeten einen Kernbereich des alten Eigenkapitalersatzrechts. Hier hat § 135 Abs. 3 InsO eine Neuregelung getroffen. Die hierzu ergangene Grundsatzentscheidung wird eingehend erläutert.
Rangrücktritt
- Gesellschafter und Dritte erklären für ihre Darlehensforderungen mitunter einen Rangrücktritt. Die materiellen und insolvenzrechtlichen Rechtsfolgen werden dargestellt
- Selbstverständlich wird die hochbedeutsame neueste Rechtsprechung zu den Gesellschafterfinanzierungsleistungen berücksichtigt.
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Zusätzliche Informationen
Gesellschafter-Darlehen in der Insolvenz