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Art. 83 EPÜ: EP-Anmeldung ausreichend offenbart? - Nicht zu viel und nicht zu wenig sagen!

Seminar

In München ()

1.030 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    1 Tag

Artikel 83 EPÜ ist wie die weniger bekannte Stiefschwester von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit: Anmelder achten häufig weniger auf die ausreichende Offenbarung. Allerdings ist sie genauso wichtig wie die anderen Patentierbarkeitsanforderungen. Wenn die Patentanmeldung nicht so ausreichend klar und vollständig offenbart ist, so dass sie durch den Fachmann nachgearbeitet werden kann, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihre Patentanmeldung zurückgewiesen oder ihr Patent widerrufen wird und dass diese Anmeldung nicht als Stand der Technik verwendet werden kann.


Unsere Referenten werden Ihnen ein vertieftes Verständnis des Art. 83 EPÜ vermitteln. Praktische Beispiele werden Ihnen zeigen, wie Sie eine unzureichende Offenbarung bei Ihrer Patentanmeldung vermeiden können. Sie werden wissen, wie Sie die Herausforderungen von Art. 83 EPÜ im Zusammenspiel mit anderen einschlägigen Vorschriften und Regeln der EPÜ bewältigen können.

Hinweise zu diesem Kurs

Sie arbeiten in der IP- oder Patentabteilung eines Unternehmens bzw. als Patentanwalt in einer Kanzlei und möchten Ihr Wissen zu
Art. 83 EPÜ vertiefen?


Dann ist dies das richtige Seminar für Sie. Kenntnisse im Patentrecht werden vorausgesetzt. Dieses Praxisseminar ist vor
allem für jene interessant, die in oder für die Biotechnologieindustrie arbeiten.

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Meinungen

Erfolge dieses Bildungszentrums

2020

Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand

Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister

Inhalte

- Kernfragen zur ausreichenden Offenbarung - Ausführbare Offenbarung; unzureichende Offenbarung - Biotech-Anwendungen: Nukleotide und Aminosäuresequenzen; biologisches Material - Ausreichende Offenbarung und Klarheit bzw. Anspruchsänderung - Disclaimer und ausreichende Offenbarung

Art. 83 EPÜ: EP-Anmeldung ausreichend offenbart? - Nicht zu viel und nicht zu wenig sagen!

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