Art. 83 EPÜ: EP-Anmeldung ausreichend offenbart? - Nicht zu viel und nicht zu wenig sagen!

Kurs

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Online

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

- Kernfragen zur ausreichenden Offenbarung
- Ausführbare Offenbarung; unzureichende Offenbarung
- Biotech-Anwendungen: Nukleotide und Aminosäuresequenzen; biologisches Material
- Ausreichende Offenbarung und Klarheit bzw. Anspruchsänderung
- Disclaimer und ausreichende Offenbarung

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Online

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Sie arbeiten in der IP- oder Patentabteilung eines Unternehmens bzw. als Patentanwalt in einer Kanzlei und möchten Ihr Wissen zu
Art. 83 EPÜ vertiefen?


Dann ist dies das richtige Seminar für Sie. Kenntnisse im Patentrecht werden vorausgesetzt.

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2020

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Inhalte

Artikel 83 EPÜ ist wie die weniger bekannte Stiefschwester von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit: Anmelder achten häufig weniger auf die ausreichende Offenbarung. Allerdings ist sie genauso wichtig wie die anderen Patentierbarkeitsanforderungen. Wenn die Patentanmeldung nicht so ausreichend klar und vollständig offenbart ist, so dass sie durch den Fachmann nachgearbeitet werden kann, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihre Patentanmeldung zurückgewiesen oder ihr Patent widerrufen wird und dass diese Anmeldung nicht als Stand der Technik verwendet werden kann.

Unsere Referenten werden Ihnen ein vertieftes Verständnis des Art. 83 EPÜ vermitteln. Praktische Beispiele werden Ihnen zeigen, wie Sie eine unzureichende Offenbarung bei Ihrer Patentanmeldung vermeiden können. Sie werden wissen, wie Sie die Herausforderungen von Art. 83 EPÜ im Zusammenspiel mit anderen einschlägigen Vorschriften und Regeln der EPÜ bewältigen können.

Art. 83 EPÜ: EP-Anmeldung ausreichend offenbart? - Nicht zu viel und nicht zu wenig sagen!

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