Bauvertrags- und Werklieferungsvertragsrecht nach neuem Recht 2018

Seminar

In Berlin

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Ort

    Berlin

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Am 1. Januar 2018 ist die Reform des Werkvertrags- und Kaufrechts in Kraft getreten. Zu den entscheidenden Neuerungen gehören die Einführung eines eigenen Bauvertragsrechts mit Sonderregeln für Verbraucher, Architekten und Bauträger sowie Änderungen im Kaufrecht. Mit der neuen Rechtslage werden sich zudem zahlreiche Regelungen – das betrifft insbesondere die Vertragsgestaltung, die Auftragsabwicklung und den Umgang mit Interessenkonflikten ändern. Wer sich mit der neuen Rechtslage frühzeitig vertraut macht, stärkt seine Handlungssicherheit und vermeidet Fehler.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin (Bayern)
Karte ansehen
Burggrafenstraße 6, 10787

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

• Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die Bestimmungen des neuen Bauvertrags-, Werkvertrags-, Werklieferungs- und Architektenrechts.
• Sie erlangen Rechtssicherheit, um in der Baupraxis schnell und paragraphenkonform agieren zu können.
• Sie lernen die aktuelle Rechtsprechung zu wichtigen Praxisfragen kennen, und ob bzw. wie sich das neue Recht auswirkt.

Projektsteuerer, Projektentwickler, Projektleiter, Bauleiter, Ingenieure, Architekten, Facility Manager, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen mit Spezialisierung auf Baurecht, Gewerbliche Vermieter und Betreuer von Immobilienbeständen, Mitarbeiter von Bau-, Immobilienunternehmen und Vertragsabteilungen, Mitarbeiter mit Verantwortung für die Auftragsabwicklung und –betreuung.

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  • Recht
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  • Ingenieure

Dozenten

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Bauvertrags- und Werklieferungsvertragsrecht

Inhalte

Einführung in das neue Vertragsrecht ab 1. Januar 2018
• neue Vertragstypen
• Abgrenzungen Kauf-, Werklieferungs-, Werk-, Bau-, Verbraucherbau-, Architekten- und Ingenieurvertrag
• Rechtsfolgen
• Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Zustandekommen des Vertrages
• Zugang von Erklärungen
• Vertretungsmacht
• AGB
• Schriftform
• Abgrenzungen Werkvertrag und Bauvertrag
• Vergabe

Leistung und Vergütung
• Bestimmung des Leistungssolls
• Anordnungsrecht des Auftraggebers
• Nachträge
• Vergütungsanpassung
• Auslegung unklarer Leistungsverzeichnisse
• Pflichten des Auftraggebers zu fairer Ausschreibung

Störungen in der Auftragsabwicklung
• Mängelansprüche des Auftraggebers
• Prüf- und Hinweispflichten von Auftraggeber
• Verzug
• Verletzung von Kooperations- und Mitwirkungspflichten
• Gefahrübergang
• Rückgriff in der Werklieferungskette

Vorzeitige Beendigung des Vertrages
• Widerruf
• Rücktritt
• Kündigung
• Sonderkündigungsrechte

Abnahme
• fiktive Abnahme
• Teilabnahme
• Leistungsfeststellung

Zahlung und Sicherungsmöglichkeiten
• Abschlagsrechnungen
• Schlussrechnung
• Zurückbehaltungsrechte
• Aufrechnung
• Bürgschaften

Durchsetzung von Ansprüchen
• Gesamtschuld
• einstweilige Verfügung
• Selbständiges Beweisverfahren
• Mediation
• Schiedsverfahren

Bauvertrags- und Werklieferungsvertragsrecht nach neuem Recht 2018

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