"Seit Eintreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 haben sich die Anforderungen an Unternehmen verändert. Die Verordnung, die der europaweiten Vereinheitlichung des Datenschutzes dient, hat neue gesetzliche Regelungen geschaffen, die viele Betriebe vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bedarf an qualifizierten Datenschutzbeauftragten ist daher hoch, und Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation haben gute Möglichkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.
Wollen Sie Ihr Know-how über die DSGVO und den Datenschutz erweitern und sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen? Das Fernstudium vermittelt verschiedene relevante Inhalte, die mit diesem Thema einhergehen, und zeigt betriebliche Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf."
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nach WahlAnmeldung möglich
Hinweise zu diesem Kurs
Gültiger Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit muss vorliegen
"Keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich
Für die Nutzung des Online Campus ist ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) erforderlich.
Sollten Sie nicht über die Voraussetzungen verfügen und dennoch an dem Fernstudium teilnehmen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf."
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Themen
Datenschutz
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Inhalte
"Die Inhalte der Schulung werden mithilfe von modernen Methoden des E-Learnings aufgezeigt und praxisnah vorgestellt. So erlangen Sie einen breiten Einblick in die verschiedenen Themenfelder und haben durch ergänzende Lernübungen die Gelegenheit, fachliche Aspekte zu vertiefen. Im Rahmen des Datenschutzrechtes werden dessen Grundlagen, die Aspekte des Europäischen Datenschutzrechtes und dessen Verhältnis zu nationalen Rechtsgrundlagen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dargelegt. Sie erfahren, wie das BDSG strukturiert ist, in welcher Form Anwendungsbereiche abzugrenzen sind und welche wichtigen Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechtes existieren. Zum Fachgebiet der rechtswirksamen Einwilligungen zählen die Form und Bestimmtheit dieser Einwilligung, Widerrufsrechte von Betroffenen sowie Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung. Letzteres ist vor allem von Bedeutung, wenn Daten von Mitarbeitern verarbeitet werden sollen, etwa auf Firmenwebseiten. Die Grundsätze der Beschäftigteneinwilligung besagen außerdem, dass Unternehmen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern deren Einwilligung erwirken müssen. Weitere hiermit in Zusammenhang stehende Studieninhalte umfassen Aufklärungspflichten und das Kopplungsverbot. Diese Regelungen gehen über die Verarbeitung Mitarbeiterdaten hinaus und betreffen jedwede Form von personenbezogenen Daten, etwa von Kunden in einem Onlineshop. Das Thema der Kernbereiche des Datenschutzes betrifft die Übersicht zu Erlaubnisnormen, Grundlagen der Verarbeitung von Kunden- und Interessendaten sowie zum Beschäftigtendatenschutz laut § 26 des neuen BDSG. Ein grundlegender Bereich umfasst die Telemedien, zu denen etwa Webseiten oder Messenger-Dienste wie WhatsApp zählen. Für deren Nutzung gibt es konkrete Vorgaben, die in Unternehmen zu beachten sind. Darüber hinaus erfahren Sie in der Ausbildung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter, welche formellen Anforderungen und Kontrollinstanzen bezüglich des Datenschutzes bestehen. Ein in der Praxis bedeutsames Themengebiet umfasst die Rechte von Betroffenen. Dazu gehören Transparenzpflichten auf betrieblicher Seite, die Löschung von Daten sowie das Recht auf Vergessen, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Weitergeführt wird das Seminar mit den Aufgaben und Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten und des Unternehmens, das diesen beschäftigt. Thematisierte Inhalte betreffen Benennungspflichten sowie die freiwillige Benennung, das erforderliche Fachwissen und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese können beispielsweise entstehen, wenn Fragen des Datenschutzes Aspekten der Wirtschaftlichkeit entgegenstehen. Darüber hinaus wird dargelegt, welche Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche mit dieser Position einhergehen und welchen Abberufungs- und Kündigungsschutz ein Datenschutzbeauftragter erhält. Bei der Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten werden verschiedene obligatorische, durch die DSGVO geregelte Aufgabenfelder auf unternehmerischer Seite vorgestellt. Dies sind unter anderem Melde- und Dokumentationspflichten bei Vorfällen, die die Datensicherheit gefährden, sowie Rechenschafts- und Nachweispflichten. Weitere im Seminar behandelte, für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten relevante Fachbereiche betreffen die Aufgaben, Befugnisse und Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde, Sanktionen, die diese verhängen kann, sowie Datenschutzmanagement und -organisation. Außerdem lernen Sie datenschutzgerechte Geschäftsprozesse kennen und erfahren, was bei der Erfüllung von Informationspflichten und der Gewährleistung der Rechte betroffener Personen zu berücksichtigen ist. Es werden Rechtsgrundlagen, Begriffe sowie Voraussetzungen und Zweck von datenschutzgerechten Prozessen vorgestellt. Auch wird im Lehrgang erläutert, auf welche Weise eine Risikobetrachtung erfolgt und wodurch Unternehmens- von Betroffenenrisiken abgegrenzt werden. Behandelte Themen umfassen zudem die Erstellung einer Risikomatrix und die Risikoverringerung. Die Datenschutz-Folgenabschätzung, ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO und BDSG, ist grundsätzlich zu erstellen, wenn bei der Verarbeitung sensibler Daten ein hohes Risiko für Freiheiten und Rechte natürlicher Personen einzukalkulieren ist, etwa beim Einsatz neuer Technologien. Voraussetzungen, Ablauf sowie Durchführung und Dokumentation gehören zu den Fachinhalten, die den Teilnehmern der Schulung in diesem Zusammenhang nahegebracht werden. Bei der Umsetzung der Rechenschaftspflicht stehen erforderliche Dokumente, Verhaltensregeln, die Arbeitsorganisation von Datenschutzbeauftragten sowie die Aufgabenwahrnehmung im Fokus. Das Gebiet der Informationssicherheit beleuchtet Begrifflichkeiten und zeigt auf, wie Datenschutz und Informationssicherheit voneinander abzugrenzen sind. Auch werden in der Ausbildung als Datenschutzbeauftragter Gefährdungen für die Informationssicherheit, verbreitete Schwachstellen sowie häufige Bedrohungen beschrieben. Abgerundet wird das Seminar mit der Vorstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen und deren Dokumentation sowie mit einem Überblick über die Hilfs- und Arbeitsmittel, die für den Datenschutzbeauftragten notwendig sind. Mit Beendigung des Lehrgangs zur Qualifizierung als Datenschutzbeauftragter haben Sie die für dieses Arbeitsfeld nötigen Kenntnisse erlangt und sind somit in der Lage, die durch die EU-DSGVO bestehenden Anforderungen in Betrieben fachgerecht umzusetzen."
Zusätzliche Informationen
Gültiger Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit muss vorliegen