Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Seminar
In Duisburg

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Duisburg
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Dauer
1 Tag
Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an Sachverständige, Bauträger, Projektentwickler, Sanierungspflichtige, Bauleiter, Mitarbeiter in Ingenieurbüros und Behörden, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen beauftragen, beaufsichtigen oder bearbeiten und die die Sachkunde nach BGR 128 bereits abgelegt haben.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Inhalte
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde.
Das Gleiche gilt seit Inkrafttreten der neuen TRGS 524 auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Weiterhin fordert die neue TRGS 524 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen in diesem Feld.
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. die ältere Version ZH 1/183 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Fortbildungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der neuen TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt.
Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen