Die 5. Tonbacher Expertenrunde Patentrecht erweitert den Austausch über die jüngste Rechtsprechung des BGH um die Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der vergleichenden Betrachtung von Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Fragen und einer daran anknüpfenden Analyse von Unterschieden und Gemeinsamkeiten.
Standorte und Zeitplan
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Baiersbronn
(Baden-Württemberg)
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72270
Beginn
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Themen
Entscheidungen
BGH
Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Inhalte
Programm1. Tag: 12:00 bis 18:30 Uhr; ab 20:00 Uhr Abendessen in der Schwarzwaldstube 2. Tag: 8:30 bis 13:45 UhrAufgabe, Lösung, nächstliegender Stand der Technik bei BGH und EPA
Unterschiede im theoretischen Ansatz?
Unterschiedliche Ergebnisse?
Kann auch ohne konkreten Hinweis Anlass bestehen, auf bekannte Mittel zur Lösung eines allgemeinen Problems zurückzugreifen?
Behandlung unter anderem der Entscheidungen des BGH "Autoantikörpernachweis" und "Signalübertragungssystem" (Maßnahmen im
"Griffbereich" des Fachmanns und naheliegende Nacharbeitungen des Standes der Technik)
Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit und die angemessene
Erfolgserwartung
Behandlung u.a. der Entscheidungen "Fulvestrant", "Tadalafil" und
"Pemetrexed II" des BGH)
Ursprüngliche Offenbarung
Was ist als zur Erfindung gehörend offenbart?
Welche Merkmale eines Ausführungsbeispiels müssen zwingend in den Anspruch aufgenommen werden?
Welche Bedeutung kommt den Zeichnungen zu?
Inwieweit sind Verallgemeinerungen zulässig?
Diskussion der Entscheidung "Nachrichtenübermittlungsdienst" des BGH (Schutzbereichserweiterung bei Client-Server-Verfahren)
Disclaimer
Unter welchen Voraussetzungen sind Disclaimer zulässig?
Gibt es Auswege aus der Unentrinnbaren Falle?
Aktuelle Entscheidungen / Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer
G 1/19 - Patentierbarkeit computerimplementierter Simulationen Entscheidung vom 10. März 2021
G 4/19 - Doppeltpatentierung - anhängig
G1 /21 - Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz - anhängig
Das Programm kann kurzfristigen Änderungen unterliegen. Die endgültige Fassung wird Ihnen mitgeteilt.
Programm1. Tag: 12:00 bis 18:30 Uhr; ab 20:00 Uhr Abendessen in der Schwarzwaldstube 2. Tag: 8:30 bis 13:45 UhrAufgabe, Lösung, nächstliegender Stand der Technik bei BGH und EPA
Unterschiede im theoretischen Ansatz?
Unterschiedliche Ergebnisse?
Kann auch ohne konkreten Hinweis Anlass bestehen, auf bekannte Mittel zur Lösung eines allgemeinen Problems zurückzugreifen?
Behandlung unter anderem der Entscheidungen des BGH "Autoantikörpernachweis" und "Signalübertragungssystem" (Maßnahmen im
"Griffbereich" des Fachmanns und naheliegende Nacharbeitungen des Standes der Technik)
Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit und die angemessene
Erfolgserwartung
Behandlung u.a. der Entscheidungen "Fulvestrant", "Tadalafil" und
"Pemetrexed II" des BGH)
Ursprüngliche Offenbarung
Was ist als zur Erfindung gehörend offenbart?
Welche Merkmale eines Ausführungsbeispiels müssen zwingend in den Anspruch aufgenommen werden?
Welche Bedeutung kommt den Zeichnungen zu?
Inwieweit sind Verallgemeinerungen zulässig?
Diskussion der Entscheidung "Nachrichtenübermittlungsdienst" des BGH (Schutzbereichserweiterung bei Client-Server-Verfahren)
Disclaimer
Unter welchen Voraussetzungen sind Disclaimer zulässig?
Gibt es Auswege aus der Unentrinnbaren Falle?
Aktuelle Entscheidungen / Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer
G 1/19 - Patentierbarkeit computerimplementierter Simulationen Entscheidung vom 10. März 2021
G 4/19 - Doppeltpatentierung - anhängig
G1 /21 - Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz - anhängig
Das Programm kann kurzfristigen Änderungen unterliegen. Die endgültige Fassung wird Ihnen mitgeteilt.
Programm Programm 1. Tag: 12:00 bis 18:30 Uhr; ab 20:00 Uhr Abendessen in der Schwarzwaldstube 2. Tag: 8:30 bis 13:45 Uhr 1. Tag: 12:00 bis 18:30 Uhr; ab 20:00 Uhr Abendessen in der Schwarzwaldstube 2. Tag: 8:30 bis 13:45 Uhr
Aufgabe, Lösung, nächstliegender Stand der Technik bei BGH und EPA
Unterschiede im theoretischen Ansatz?
Unterschiedliche Ergebnisse?
Kann auch ohne konkreten Hinweis Anlass bestehen, auf bekannte Mittel zur Lösung eines allgemeinen Problems zurückzugreifen?
Behandlung unter anderem der Entscheidungen des BGH "Autoantikörpernachweis" und "Signalübertragungssystem" (Maßnahmen im
"Griffbereich" des Fachmanns und naheliegende Nacharbeitungen des Standes der Technik)
Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit und die angemessene
Erfolgserwartung
Behandlung u.a. der Entscheidungen "Fulvestrant", "Tadalafil" und
"Pemetrexed II" des BGH)
Ursprüngliche Offenbarung
Was ist als zur Erfindung gehörend offenbart?
Welche Merkmale eines Ausführungsbeispiels müssen zwingend in den Anspruch aufgenommen werden?
Welche Bedeutung kommt den Zeichnungen zu?
Inwieweit sind Verallgemeinerungen zulässig?
Diskussion der Entscheidung "Nachrichtenübermittlungsdienst" des BGH (Schutzbereichserweiterung bei Client-Server-Verfahren)
Disclaimer
Unter welchen Voraussetzungen sind Disclaimer zulässig?
Gibt es Auswege aus der Unentrinnbaren Falle?
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Zusätzliche Informationen
Die Expertenrunde wendet sich an Patent- und Rechtsanwälte mit Erfahrungen auf dem Gebiet des Patentrechts, die in Kanzleien oder Unternehmen tätig sind. Die Teilnehmerzahl ist streng auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt!
Da zurzeit noch nicht feststeht, welche Regelungen im Hinblick auf Corona/Covid 19 zum Zeitpunkt des Seminars im Bezug auf Abstandsregeln u.a. gelten; ist die Teilnehmerzahl vorläufig auf 21 Personen begrenzt und wird ggf. laufend angepasst.