Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
Seminar
In Berlin

Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Berlin
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
2 Tage
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Beginn
26.09.2023
weitere Termine
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben - Betriebsbeauftragte für Abfall in Erzeuger- und Entsorgungsunternehmen - Leitungspersonal und weitere verantwortliche Personen sowie Mitarbeiter von Deponien
Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde nach EfbV/BA Abfall bzw. AbfAEV (erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang).
Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH – Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1.1-73 anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen auf dem gewünschten Kommunkationsweg in Verbindung.
Meinungen
Themen
- Abfallwirtschaft
- Abfallbeauftragte/ Abfallbeauftragter
- Fachkunde EfbV/ AbfAEV
- Fachkunde nach § 4 DepV
- Betriebsbeauftragte(r) für Abfall
- EfBV
- EFB
- Abfallrecht
- Kreislaufwirtschaft
- KrWG
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- AbfAEV
- Entsorgung
- DepV
- Deponie
- Deponieverordnung
Dozenten

Michael Timm
Abfall-, Energie- und Umweltmanagement
Inhalte
Themenschwerpunkte
- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht
- Aktuelle Entwicklungen des nationalen Abfallrechts unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung
- Neuerungen und Entwicklungen abfallbezogener Vorschriften
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Vollzugsverordnungen
- Neuerungen und Entwicklungen im Recht der Anlagenzulassung
- Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht, Planfeststellung
- Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Globally Harmonized System (GHS), Arbeits- und Betriebssicherheit, Transportrecht
- Deponiebetrieb, -stilllegung und -nachsorge
https://www.kenic.de/seminare/abfallmanagement/fortbildung-zur-aufrechterhaltung-der-fachkunde-nach-9-efbv-45-abfaev-9-abf
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Informationen:
https://www.kenic.de/seminare/abfallmanagement/fortbildung-zur-aufrechterhaltung-der-fachkunde-nach-9-efbv-45-abfaev-9-abf
Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV