Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß §§ 31-42 StrlSchV
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
1 Monat
Eintägiges Fachkundeseminar für Anwender offener radioaktiver Stoffe
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- EU
- Betriebsanweisung
- AtG
- StrlSchV
- Freigaberegelungen DE
- IAEA
- Antrag & Antragsunterlagen
- Freigabekonzept
- Freigabeablaufpläne
- Angabe von Messergebnissen
Dozenten
Franz Borrmann
iUS Institut für Umwelttechnologien und Strahlenschutz GmbH
Inhalte
Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 6. Juni 2011, sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 außer Betrieb zu nehmen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen.
Bereits jetzt verfügen deutsche Unternehmen über das weltweit höchste Know-how für diese Fragestellung. Für den anstehenden Rückbau sind die Spezialisten knapp und die Zahl der fachkundigen Firmen überschaubar.
Der Bedarf an fach- und sachkundigen Personen, die in den Altanlagen den eigentlichen Rückbau bewerkstelligen sollen, wird in den nächsten Jahren steigen. Dies ist absehbar, da für die acht Anlagen, die nach Fukushima zeitgleich abgeschaltet wurden, inzwischen der Abbau beantragt ist. Weltweit listet die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) derzeit 129 Anlagen, deren Rückbau ansteht.
Der Rückbau ist in vielen Teilen eine logistische Großaufgabe. Einer der wichtigsten Aspekte hierbei ist die Abtrennung von nicht radioaktiven Stoffen, die den weit überwiegenden Teil der Rückbaumassen ausmachen. Hierzu dient die Freigabe nach § 29 StrlSchV. Der Gesetzgeber hat strenge Regeln für den Nachweis aufgestellt, damit ein Stoff als nicht radioaktiv zu betrachten ist.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, um im Spannungsfeld zwischen Betreiber, Behörde, Gutachter, Entsorger und Öffentlichkeit bestehen zu können.
Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß §§ 31-42 StrlSchV