Arbeitsrecht Basics - Für Neu- und Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse

Kurs

In Mannheim

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Mannheim

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das Arbeitsrecht kompakt - praxisnah - und aktuell für Ihre Personalpraxis. Anhand aktueller Rechtsprechung, vieler Fallkonstellationen und Beispiele erhalten Sie an drei Tagen ein solides Arbeistrechtswissen! Wir zeigen Ihnen, dass Arbeitsrecht Spass machen kann! Hier gewinnen Sie juristische Sicherheit für Ihre Personalarbeit!

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Mannheim (Baden-Württemberg)
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auf Anfrage

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Themen

  • Einsteiger
  • Rechtsprechung
  • Arbeitsrecht
  • Forum
  • Weiterbildung
  • Workshop
  • Lehrgang
  • Arbeitnehmerschutz
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Kündigungsschutz
  • Einsteigerseminar
  • Grundlagenseminar
  • Schutz
  • Loy
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Mindestlohn
  • Kündigungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Abmahnung
  • Haftung
  • Elternzeit
  • Elterngeld Plus
  • Arbeitsvertrag
  • Entgeltfortzahlung
  • AÜG
  • Werkvertrag
  • Zeugnis
  • Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrecht
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • AGG
  • Teilzeit
  • Befristung
  • AÜG-Reform

Inhalte

"Der Lehrgang wird systematisch und in komprimierter Form all diejenigen Bereiche des Arbeitsrechts darstellen, die in der betrieblichen Praxis von Bedeutung sind. - Beginnend mit der Vertragsgestaltung über arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Urlaub und Krankheit, bis hin zu Kündigungsvoraussetzungen und der Handhabung arbeitsgerichtlicher Verfahren, behandelt der Lehrgang den typischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. - Gerade für den Nichtjuristen ist es oft schwierig festzustellen, wie die Rechtslage in einem konkreten Fall ist. Dies hängt vornehmlich auch damit zusammen, dass das Arbeitsrecht - mehr wie alle anderen Rechtsbereiche - von der Rechtsprechung geprägt ist und weniger durch im einzelnen ausformulierte Gesetze. Aus diesem Grund orientiert sich der Lehrgang streng an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte."

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