Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen

Seminar

In Berlin

320 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Tage

  • Beginn

    Juni

Die Hilfekategorien Integrationshelfer, Schulbegleiter und Assistenzen in vielfältigen Lebenssituationen sind heute feste Bestandteile des Sozialhilferechts. Sie beinhalten sowohl unterstützende Hilfen zum selbstbestimmten freien Wohnen von Menschen mit Behinderung als auch begleitende Hilfen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung oder der vorschulischen Erziehung in Kindertagesstätten und anderen ambulanten Einrichtungen. Diese Entwicklung betrifft in besonderem Maße das Leistungsrecht des SGB XII, vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII, die institutionelle Zuständigkeit und damit auch Konflikte und Konkurrenzen gegenüber anderen Leistungsträgern. So ist die erkennbare, oft einseitige Kostenverschiebung in die Sozialhilfe Ergebnis einer „QUASI-Verweigerungshaltung“ im Bildungsbereich, wo ureigensten Aufgaben der pädagogischen und schulorganisatorischen Begleitung von Kindern mit Behinderung nur ungenügend nachgekommen wird. Ferner haben die Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX eine Eigendynamik hervorgerufen, die zu umfangreichen Leistungserweiterungen geführt haben. Die Besonderheiten dieser Leistungsart und ihre Rechtsgrundlagen sowie die bisher ergangene Rechtsprechung werden erörtert.

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Berlin
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JuniAnmeldung möglich

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Inhalte

Schwerpunkte: Maßgebliche Rechtsgrundlagen im SGB IX; SGB XII und der EinglHVO sowie der VN-Behindertenrechtkonvention (BRK); insbesondere Bedeutung der BRK für Anträge und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe Konkurrierende Ansprüche gegenüber anderen Rehabilitationsträgern, wie z. B. Krankenversicherung nach SGB V, Rentenversicherungsträgern nach SGB VI oder der Jugendhilfe nach SGB VIII Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb des Sozialhilferechts; insbesondere örtliche Zuständigkeiten nach § 98 SGB XII, Zuständigkeiten und Weiterleitung von Anträgen nach § 14 SGB IX Darstellung themenrelevanter schulrechtlicher Bestimmungen anhand ausgewählter praktischer Beispiele (Hilfe zur angemessenen Schulbildung nach §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII und § 12 EinghVO) Darstellung markanter Fallbeispiele anhand der aktuellen Rechtsprechung, wie z. B. Schulassistenzen, Integrationshelfer, Schulbegleiter; Assistenzen im Spannungsfeld von ambulanter Hilfe und stationärer Hilfe (Pflege oder Eingliederung) Teilhabe nach § 55 SGB IX - besondere Voraussetzungen und Nachrangigkeiten Kostenregelungen und Sachvorschriften für behinderte Menschen (§ 92 Abs. 2 SGB IX)

Zusätzliche Informationen

0602SOC106S

Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen

320 € zzgl. MwSt.