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Medizinprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung - Was Kosmetik- und Medizinproduktehersteller beim Inverkehrbringen, Vertrieb und Betreiben von Anhang XVI-Produkte beachten müssen

Seminar

In Frankfurt ()

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    1 Tag

Erfahren Sie in unserem Seminar, welche neuen Anforderungen Sie mit dem Geltungsbeginn der MDR, dem 26. Mai 2020, als Hersteller eines Anhang XVI-Produkts erfüllen müssen und wie Sie Sicherheit als auch Gesundheitsschutz nachweisen.


Unser Expertenteam aus Recht, Behörde und Benannter Stelle erläutert Ihnen die aktuellen Regeln und bereitet Sie auf die möglichen Anforderungen an die technische Auslegung und Gestaltung, das Risikomanagement oder die klinische Bewertung vor.


Lassen Sie sich nicht zuletzt darüber informieren, wie behördliche Überwachung oder Post Market Surveillance (PMS) bei Produkten ohne medizinische Zweckbestimmung aussehen könnte.

Hinweise zu diesem Kurs

Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte von Medizinprodukteherstellern, Kosmetikherstellern, Herstellern apparativer Kosmetika und betroffener Produkte. Besonders profitieren werden Mitarbeiter der Abteilungen

- Regulatory + Quality Affairs,
- Medical Affairs,
- Produktmanagement,
- Vertrieb und Recht

Um eine praxisnahe und umfassende Information zu gewährleisten, ist das Seminar auf 15 Teilnehmer begrenzt.

Fragen & Antworten

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Meinungen

Erfolge dieses Bildungszentrums

2020

Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand

Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister

Themen

  • Medizinprodukte
  • Sicherheit
  • Vertrieb
  • Kosmetik

Inhalte

- (EU) 2017/745 Anhang XVI: Ist Ihr Produkt betroffen? - Klassifizierung und Gemeinsame Spezifikationen - Konformitätsbewertung: Inverkehrbringen und Technische Dokumentation - Wie Behörden diese neue (Medizin-)Produktkategorie sehen - So weisen Sie Sicherheit und Gesundheitsschutz nach - Klinische Nachbeobachtung anhand von (meldepflichtigen) Studien

Medizinprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung - Was Kosmetik- und Medizinproduktehersteller beim Inverkehrbringen, Vertrieb und Betreiben von Anhang XVI-Produkte beachten müssen

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