Probenahme Trinkwasser - Voraussetzung für die Akkreditierung gemäß §15 TrinkwV - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht

Kurs

In Magdeburg

459 € MwSt.-frei

Rufen Sie das Bildungszentrum an

Beschreibung

  • Kursart

    Intensiv-Workshop berufsbegleitend

  • Sprachen

    Deutsch

  • Ort

    Magdeburg

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    23.04.2024

Voraussetzung für die Akkreditierung

Im Anwendungsbereich der TrinkwV muss beachtet werden, dass die Probenahme zur Untersuchung gehört und mit unter die (Labor-) Akkreditierungspflicht fällt. Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Grund-, Roh- und Trinkwasser, versetzt die Teilnehmer in die Lage, den Anforderungen der modernen Wasserbeprobung gerecht zu werden. Gerichtet an: Der Kurs richtet sich sowohl an zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Karte ansehen
Maxim-Gorki-Str. 13, 39108
Uhrzeiten: 09.30 - 16.30 Uhr

Beginn

23.Apr. 2024Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.

Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.

Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, das neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.

keine, nur fachliches Interesse

EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung

Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018 in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018 - Vierte Änderung der TrinkwV vom 01.01.2020 in Kraft - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung

Behördlich angeordnete Betriebsunterbrechungen, Brunnen- oder Gebäudeschließungen lassen sich durch Anlagenchecks und Probenahmen des Trinkwassers durch den geschulten Fachmann weitgehend vermeiden.

Teilnahmepauschale: 459€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W240423.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/W240423.ics

aber sicher!

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Grundlagen
  • Fachkunde
  • Rechtliche
  • WHG
  • Trinkwasser
  • Biochemie
  • Legionellen
  • TrinkwV
  • DIN
  • UVV
  • Akkreditierung
  • Trinkwasserverordnung
  • Probenahme
  • Probe
  • Labor
  • Wasser
  • Grundwasser
  • Rohwasser
  • Grauwasser

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Wasserproben

  • TrinkwV - Unterauftragsvergabe bei der Probenahme (inkl. Einbindung externer Probenehmer)

Naturwissenschaftliche Grundlagen - Chemische Aspekte - Mikrobiologische Aspekte - Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung

Qualitätssicherungsmaßnahmen
bei der Probenahme
- DIN EN ISO 17025

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Die Trinkwasserprobenahme

Begriffe, Definitionen, Technik

  • Probenahmeort
  • Auswahl der Probenahmegefäße und des Zubehörs
  • Benötigte Probenvolumina für Untersuchungen
  • Probenvorbehandlung und -konservierung
  • Probenahmetechnik
  • Messung von Vor-Ort-Parametern
  • Häufige Fehlerquellen bei der Probenahme
  • Dokumentation der Probenahme (Protokoll)
  • Probentransport / -versand

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr BG Vorschriften und Regeln

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) etc.

Praktischer Teil (Übungen zur Probenahme)

  • Bestimmung von Parametern vor Ort: pH-Wert / elektr. Leitfähigkeit / gelöster Sauerstoff / Nachweis von Desinfektionsmitteln (Chlor) / Temperatur / visuelle Trübung und Färbung
  • Probenahme zur Untersuchung auf mikrobiologische Parameter
  • Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen
  • Probenahme zur Untersuchung auf physikalisch
  • chemische Parameter
  • Allgemein beschreibende Sensorik
  • Dokumentation der Ergebnisse

14.45 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr Schriftliche Prüfung
über die Inhalte der Schulung
-
Prüfungsausschuss - Normenkonforme Zertifikate

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Auf Grund der Fülle des Lehrstoffes, sind praktische Übungen der Teilnehmer leider nur bedingt möglich.

Zusätzliche Informationen

EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung

in der Umwelthauptstadt Magdeburg


In Präsenz, aber sicher!

Rufen Sie das Bildungszentrum an

Probenahme Trinkwasser - Voraussetzung für die Akkreditierung gemäß §15 TrinkwV - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht

459 € MwSt.-frei