Probenahme Trinkwasser - Voraussetzung für die Akkreditierung gemäß §15 TrinkwV - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht
Kurs
In Magdeburg
Beschreibung
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Kursart
Intensiv-Workshop berufsbegleitend
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Sprachen
Deutsch
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Ort
Magdeburg
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
23.04.2024
Im Anwendungsbereich der TrinkwV muss beachtet werden, dass die Probenahme zur Untersuchung gehört und mit unter die (Labor-) Akkreditierungspflicht fällt. Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Grund-, Roh- und Trinkwasser, versetzt die Teilnehmer in die Lage, den Anforderungen der modernen Wasserbeprobung gerecht zu werden. Gerichtet an: Der Kurs richtet sich sowohl an zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, das neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
keine, nur fachliches Interesse
EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung
Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018 in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018 - Vierte Änderung der TrinkwV vom 01.01.2020 in Kraft - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung
Behördlich angeordnete Betriebsunterbrechungen, Brunnen- oder Gebäudeschließungen lassen sich durch Anlagenchecks und Probenahmen des Trinkwassers durch den geschulten Fachmann weitgehend vermeiden.
Teilnahmepauschale: 459€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W240423.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/W240423.ics
aber sicher!
Meinungen
Themen
- Grundlagen
- Fachkunde
- Rechtliche
- WHG
- Trinkwasser
- Biochemie
- Legionellen
- TrinkwV
- DIN
- UVV
- Akkreditierung
- Trinkwasserverordnung
- Probenahme
- Probe
- Labor
- Wasser
- Grundwasser
- Rohwasser
- Grauwasser
Dozenten
Dozent/in Fachreferent/in
siehe Seminarthema
Inhalte
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Wasserproben
- TrinkwV - Unterauftragsvergabe bei der Probenahme (inkl. Einbindung externer Probenehmer)
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Chemische Aspekte - Mikrobiologische Aspekte - Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung
Qualitätssicherungsmaßnahmen
bei der Probenahme - DIN EN ISO 17025
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Die Trinkwasserprobenahme
Begriffe, Definitionen, Technik
- Probenahmeort
- Auswahl der Probenahmegefäße und des Zubehörs
- Benötigte Probenvolumina für Untersuchungen
- Probenvorbehandlung und -konservierung
- Probenahmetechnik
- Messung von Vor-Ort-Parametern
- Häufige Fehlerquellen bei der Probenahme
- Dokumentation der Probenahme (Protokoll)
- Probentransport / -versand
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr BG Vorschriften und Regeln –
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) etc.
Praktischer Teil (Übungen zur Probenahme)
- Bestimmung von Parametern vor Ort: pH-Wert / elektr. Leitfähigkeit / gelöster Sauerstoff / Nachweis von Desinfektionsmitteln (Chlor) / Temperatur / visuelle Trübung und Färbung
- Probenahme zur Untersuchung auf mikrobiologische Parameter
- Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen
- Probenahme zur Untersuchung auf physikalisch
- chemische Parameter
- Allgemein beschreibende Sensorik
- Dokumentation der Ergebnisse
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Schriftliche Prüfung
über die Inhalte der Schulung -
Prüfungsausschuss - Normenkonforme Zertifikate
16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Auf Grund der Fülle des Lehrstoffes, sind praktische Übungen der Teilnehmer leider nur bedingt möglich.
Zusätzliche Informationen
EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht - Voraussetzung für die Akkreditierung
in der Umwelthauptstadt Magdeburg
In Präsenz, aber sicher!
Probenahme Trinkwasser - Voraussetzung für die Akkreditierung gemäß §15 TrinkwV - EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) 21.01.2021 - Umsetzung bis 21.01.2023 in nationales Recht