Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung – Praktikum

Seminar

In Mannheim

1.380 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Ort

    Mannheim

  • Dauer

    2 Tage

  • Beginn

    27.05.2024

Angesichts der umfassenden Rentenreformen der letzten Jahre und der aktuell anstehenden Reformen durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestandes ist es für alle Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen unerlässlich, sich mit der Praxis der Rentenberechnung eingehend zu beschäftigen. Nur dann sind die Auswirkungen beispielsweise der Teil-Erwerbsminderungsrente oder die rentenrechtlichen Auswirkungen des flexiblen Verbleibs im Berufsleben sicher einzuordnen und die Konsequenzen den Mitarbeitern im Unternehmen zu erläutern.

Im Rahmen dieses Praktikums wird Ihnen die Gelegenheit geboten, Ihre Fragen eingehend zu diskutieren und anhand zahlreicher praktischer Fälle die Umsetzung in der Unternehmenpraxis zu üben.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Programm-Rentenberechnung-Praktikum.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Mannheim (Baden-Württemberg)
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Beginn

auf Anfrage
Mannheim (Baden-Württemberg)
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Beginn

27.Mai 2024Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilung mit Vorkenntnissen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Meinungen

Themen

  • Rentenversicherung
  • Rentenberechnung
  • Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rente
  • SGB VI
  • Hinterbliebenenrenten
  • Altersversorgung
  • AltEinkG
  • Flexi-RentenG
  • BRSG

Dozenten

Harald Rihm

Harald Rihm

Renten- und Sozialexperte

Wolfgang Wehowsky

Wolfgang Wehowsky

Renten- und Sozialexperte

Inhalte

Rentenberechnung

  • Die Rentenformel des SGB VI
  • Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte
  • Rentenartfaktor
  • Aktueller Rentenwert / aktueller Rentenwert (Ost) bis 2024

Persönliche Entgeltpunkte aus

  • Beitragszeiten
  • Beitragsfreien Zeiten
  • Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten
  • Zu- oder Abschläge aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting unter Ehegatten
  • Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
  • Zuschläge aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Arbeitsentgelt aus nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben
  • Zuschläge aus Beiträgen nach Altersrentenbeginn

Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten (u. a. additive Bewertung von Kindererziehungszeiten neben Beitragszeiten)

Zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge ab 01.01.1992, die während der Kindererziehung oder Pflege gezahlt sind

Gutgeschriebene Entgeltpunkte ab 01.01.1992 für Mehrfacherziehung

Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten

  • Bewertung der Kinderberücksichtigungszeiten und der Pflegeberücksichtigungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung
  • Anhebung der Entgeltpunkte für die Berufsausbildungszeiten
  • Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums
  • Durchführung der Grundbewertung und der Vergleichsbewertung
  • Volle und (doppelt) begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitigen Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten

Zusammentreffen von Rente und Einkommen (insbesondere Hinzuverdienstgrenzen der einzelnen Rentenarten)

Überblick über die Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner

Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung – Praktikum

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