Sonderregelung für Auszubildende im Rahmen des § 7 (5) SGB II, des aktuellen § 27 SGB II und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
Die Regelungen des SGB II für Auszubildende sind zuweilen kompliziert. Nach § 7 (5) SGB II kann in einigen Fällen ein Leistungsausschluss geltend gemacht werden, in anderen Fällen wieder nicht - immer dann, wenn der spezifische Absatz Anwendung findet. Gleichzeitig gibt es Sonderbedarfe und Fallkonstellationen, bei denen, trotz des Leistungsausschlusses, bestimmte Leistungen doch erbracht werden. Wonach richtet sich dies und wie berechnet sich die Leistung? Besondere Betrachtung verdienen auch die Bedarfsgemeinschaften, in denen nur eine Person Auszubildender ist. Welche Person ist leistungsberechtigt und wie sehen die Berechnungen aus? Anhand konkreter Fallbeispiele sollen die unterschiedlichen Regelungen erläutert und die Rechtskenntnisse vertieft werden. Die Teilnehmer können eigene Fragestellung einbringen und vorab beim Kommunalen Bildungswerk e.V. einreichen.
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Sonderregelung für Auszubildende im Rahmen des § 7 (5) SGB II, des aktuellen § 27 SGB II und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts