TRGS 519 - Anlage 4
Kurs
In Duisburg und Krefeld

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Gerichtet an: Unternehmer, Baustellenführungskräfte und Gesellen / Facharbeiter.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Inhalte
Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten (z.B. Asbestzementrohre, Fassadenverkleidungen, Asbestzementplatten etc.) dürfen nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand September 2001) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen und in der Lage sind, Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen zu beurteilen.
Für den Umgang mit Asbestzementprodukten ist ein vereinfachter Sachkundenachweis erforderlich, der mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Lehrgang bescheinigt wird. Der Lehrgang findet mit behördlicher Unterstützung statt und endet mit einer Prüfung.
Prüfung
Abschlussprüfung vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach
TRGS 519, bestehend aus Referenten und Vertretern der Staatlichen Aufsichtsbehörde.
TRGS 519 - Anlage 4