Familienpflege
Berufsausbildung
In Rhede
Beschreibung
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Kursart
Berufsausbildung
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Ort
Rhede
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Dauer
3 Jahre
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in ambulanten Pflegeeinrichtungen, in Altenwohngemeinschaften, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Familienzentren.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer:
das 17. Lebensjahr vollendet hat und den Hauptschulabschluss 10 Abesitzt
oder eine abgeschlossene Ausbildung und eine mindestens einjährige Tätigkeit im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich nachweist
oder die Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres und eine mind. sechsjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
oder eine mindestens sechsjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes nachweist und eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Familienhelfer/in hat.
Meinungen
Inhalte
Theoretische Ausbildung:
Der theoretische und praktische Unterricht wird in dem Fachseminar für Alten- und Familienpflege erteilt. Der Unterricht umfasst insgesamt 1800 Unterrichtsstunden in zwei Jahren.
Dem theoretischen Unterricht sind folgende Fächer zugrunde gelegt:
- Hauswirtschaft (360 U.-Std.)
- Pädagogik und Psychologie (470 U.-Std.)
- Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege (490 U.-Std.)
- Sozialkunde (280 U.-Std.)
- Musisch-kultureller Bereich (200 U.-Std.)
Prüfung:
Die Ausbildung zum/zur Familienpfleger/in schließt nach zwei Jahren mit einer staatlichen Prüfung ab, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt.
Die Unterrichtszeiten:
Täglich werden i.d.R. 8 Stunden Unterricht vermittelt. Unterrichtsbeginn ist Montag bis Freitag um 8.00 Uhr. Unterrichtsende ist jeweils um 15.15 Uhr. Eine Unterrichtswoche umfasst somit 35 Unterrichtsstunden.
Das Anerkennungsjahr:
Nach Beendigung der zweijährigen Ausbildung schließt sich das einjährige Berufspraktikum in Vollzeit an, welches vom Fachseminar begleitet wird und mit einem Kolloquium abschließt.
Die bestandene Abschlussprüfung und die erfolgreiche Beendigung des Anerkennungsjahres mit einem Kolloquium berechtigt Sie zum Tragen der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in
Anrechenbare Zeiten auf die Dauer der Ausbildung:
Auszubildenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen des hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereiches können bis zu 12 Monate auf die Ausbildung zum/zur Familienpfleger/in angerechnet werden.
Auszubildenden, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre einen Mehrpersonenhaushalt geführt haben, können bis zu 12 Monate auf die Ausbildung zum/zur Familienpfleger/in angerechnet werden.
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