Gefahrstoffbeauftragter
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
Das zweitägige Seminar "Gefahrstoffbeauftragter" richtet sich an alle angehenden Gefahrstoffbeauftragten, Fach-und Führungskräfte oder Personen, die bereits eine ähnliche Position im Unternehmen innehaben wie Sicherheits-, Umwelt- oder Brandschutzbeauftragte. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Personalräte, Lehr- und Ausbildungspersonal und Mitarbeiter von Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, sind angesprochen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Dieser zweitägige Lehrgang dient zum Erwerb der in der neuen Gefahrstoffverordnung vom 1. Juni 2015 geforderten Fachkunde, die für Gefahrstoffbeauftragte notwendig ist. (Ausbildung i.S.d. § 2 Abs. 16 GefStoffV). Nach Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie erfahren praxisnah, mit welchen Fremdfirmen Sie zusammenarbeiten können und wie Sie die Schnittstellenfunktion zu Sicherheitskräften, Arbeitsmedizinern, Umweltschutzbeauftragten oder Behörden und Versicherungen erfüllen. Besonders detailliert wird auf die erforderliche Dokumentation eingegangen.
Das Seminar "Gefahrstoffbeauftragter" behandelt folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen (Gefahrstoffrecht)
- GefStoffV / BetrSichV
- GHS-Verordnung
- TRGS / TRBS
- Bedeutung der sicheren Tätigkeit mit Gefahrstoffen – Zahlen und Fakten
- Verantwortung und Haftung im Gefahr-stoffwesen
- Gefahrstoffmanagement
- Dokumentationsverpflichtungen
- Praktische Umsetzung der neuen GefStoffV
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gefahr-stoffbeauftragten
- Organisation seiner Arbeit
- Bedeutung GHS / CLP
- Gefährdungsmerkmale, H- und P-Hinweise
- Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen
- Sicherheitsdatenblatt – Aufbau und Bedeu-tung (nicht Erstellung)
- Gefahrstoffverzeichnis - Aufbau
- Gliederung und Inhalt der Betriebsanwei-sung
- Ermittlungspflicht und Informationsbe-schaffung
- Gefährdungserfassung und –beurteilung
- Anlagensicherheit, Brand- und Explosions-schutz
- Schutz- und Überwachungspflichten
- Lagerung und Entsorgung
- STOP – das Schutzmaßnahmenkonzept
- Arbeitsmedizinische Aspekte
- Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und Einsatz
- Gefahrstoff und Gefahrgut – Abgrenzung
- Umgang mit Fremdfirmen
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- schriftliche Abschlussprüfung
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Zusätzliche Informationen
Die neue Gefahrstoffverordnung trat zum 1. Juni 2015 in Kraft. Mit ihr hat der Gesetzgeber den Firmeninhaber zu mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen verpflichtet. Der Unternehmer muss nun für eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung Sorge tragen. Dazu bedarf es einer fachkundigen Person, wie zum Beispiel dem Gefahrstoffbeauftragten. Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nicht nur für die Dokumentation und Beurteilung von Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen, die Substitution, Expositionsdauer und Lagerung zuständig, sondern auch für arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzmaßnahmen. Das Explosionsschutzdokument fällt seit der Novellierung ebenfalls in seinen Aufgabenbereich. Außerdem nimmt er eine wichtige Schnittstellenfunktion innerhalb des Unternehmens und nach außen ein.
Gefahrstoffbeauftragter