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Prüfung und Wertung von Angeboten im Vergabeverfahren

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Kurs

In Nürnberg ()

325 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Die Prüfung und Wertung der Angebote im Vergabeverfahren dient der Auswahl des Bieters, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, und ist damit entscheidend für den Erfolg eines jeden Vergabeverfahrens.Unsere Experten gehen mit Ihnen den Weg zum wirtschaftlichsten Angebot in vier Prüfungs- und Wertungsstufen anhand von aktuellen Fallbeispielen aus der Praxis im Detail durch. Sie zeigen Ihnen dabei typische Fehlerquellen auf und erläutern, wie diese Fehlerquellen von vornherein vermieden werden können.Auftraggebern wird in diesem Seminar das notwenige aktuelle Praxiswissen vermittelt, um sämtliche bestehenden Spielräume optimal nutzen zu können und das Risiko von Rügen und Nachprüfungsverfahren zu minimieren. Bieter werden sensibilisiert, um Fehler bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu vermeiden sowie etwaige Vergaberechtsverstöße des öffentlichen Auftraggebers rechtzeitig zu erkennen.

Hinweise zu diesem Kurs


Mitarbeiter von Bund, Ländern und Kommunen und ihrer Gesellschaften sowie Anstalten öffentlichen Rechts, die für die Beschaffung und Vergabe zuständig sind; Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Projektsteuerer sowie Bieter.
Informationen zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den Architekten- und Ingenieurkammern »

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Paul Linkner

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22.09.2016
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Inhalte

Aktuell: VOB/A 2016

  1. Überblick und allgemeine Anforderungen

    • Die vier Wertungsstufen
    • Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers
    • Dokumentationspflichten des Auftraggebers
  2. Formale Angebotsprüfung (1. Wertungsstufe)

    • Festlegung der formalen Anforderungen an die Angebote
    • Ausschluss versus Korrektur und/oder Nachforderung
    • Brennpunkt: Beteiligung im Konzernverbund; Mehrfachbeteiligung eines Bieters
    • Exkurs: Projektantenproblematik
  3. Prüfung der Eignung der Bieter (2. Wertungsstufe)

    • Festlegung der Eignungsanforderungen
      • Berücksichtigung von vergabefremden Aspekten
      • Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers und Bindungswirkung
      • Eignungsanforderungen bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Nachunternehmern
    • Zeitpunkt und Ablauf der Eignungsprüfung
      • Brennpunkt: Berücksichtigung von früheren Erfahrungen mit einem Bewerber/Bieter
    • Beurteilungsspielraum des Auftraggebers und Überprüfbarkeit der Eignungsentscheidung
  4. Prüfung der Angemessenheit der Preise (3. Wertungsstufe)

    • Unangemessen hoher oder niedriger Preis
      • Brennpunkt: Tragfähigkeit der Kostenschätzung des Auftraggebers
    • Aufklärungspflicht des Auftraggebers über die Preisermittlung
    • Wertung von Unterkostenangeboten
      • Sonderfall: Unangemessen niedriges Angebot aufgrund staatlicher Beihilfen
    • Brennpunkt: Anspruch der Unternehmen auf Einhaltung der Vorschriften über unangemessen niedrige Preise?
  5. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots (4. Wertungsstufe)

    • Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
      • Abgrenzung Eignungs- und Zuschlagskriterien (kein „Mehr an Eignung“)
      • Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers und Bindungswirkung
      • Neue Zuschlagskriterien für eine nachhaltige Beschaffung
    • Beurteilungsspielraum des Auftraggebers und Überprüfbarkeit der Wertungsentscheidung
      • Wertung von Nebenangeboten und weiteren Hauptangeboten
      • Wertung von Angeboten mit Abweichungen von technischen Spezifikationen
    • Brennpunkt: Nachträgliche Beseitigung von Wertungsfehlern
  6. Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche

    • Zulässige Aufklärungsgespräche
      • Rechtsfolgen fehlgeschlagener Aufklärungsgespräche
    • Unzulässige Nachverhandlungen und Ausnahmen
      • Brennpunkt: Änderungen in der Person eines Bewerbers/Bieters
    • Inhalt und Ablauf von Verhandlungsgesprächen im Verhandlungsverfahren
  7. Nach der Angebotswertung

    • Informationspflichten des Auftraggebers gegenüber den Bietern
    • Aufhebung der Ausschreibung: Neuausschreibung oder Verzicht auf die Auftragsvergabe
    • Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers

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