Altenpflegehelfer / in
Berufsausbildung
In Frankfurt Am Main

Beschreibung
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Kursart
Berufsausbildung
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Ort
Frankfurt am main
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Dauer
1 Jahr
Der Ausbildung ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine qualifizierte Pflege und Betreuung alter Menschen unter Anleitung einer Fachkraft erforderlich sind.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Voraussetzung bei Bewerbern aus einem Nicht-EU Staat: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, die in der Regel bis zum Ende der Ausbildung gelten. praktischer Ausbildungsplatz: Spätestens zum Beginn der Ausbildung benötigen Sie einen Ausbildungsplatz für den praktischen Teil der Ausbildung. Dies weisen Sie durch eine Kopie des Ausbildungsvertrages, den Sie mit der praktischen Ausbildungsstätte geschlossen haben, nach. Gesundheitliche Eignung: Dies bescheinigt der Hausarzt bzw. der Arzt Ihres Vertrauens (einen Vordruck erhalten Sie in unserer Schule). Die Bescheinigung darf nicht älter als 3
Meinungen
Inhalte
Es folgt ein Überblick über die Ziele und Inhalte der theoretischen Ausbildung entsprechend der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegehilfe in Hessen.
Lernbereich 1:
Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich: 400 Stunden
Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
- theoretische Grundlagen pflegerischen Handelns,
- verstehen Zusammenhänge auf der Basis des Pflegeprozesses,
- erkennen und berücksichtigen die Gewohnheiten und Ressourcen des alten Menschen bei allen Pflegeaktivitäten,
- beziehen die individuelle Lebensgeschichte in die praktische Arbeit ein,
- kennen die Grundlagen der Hygiene und wenden diese angemessen an,
- kennen, ermitteln und dokumentieren die Vitalzeichen, deren Normwerte und pathologische Veränderungen,
- kennen die Grundsätze prophylaktischen Handelns in der Pflege und führen prophylaktische Maßnahmen nach Anleitung durch,
- kennen die Bestimmungen des Unfallschutzes und der Unfallverhütung und können diese angemessen auf ihre Arbeit anwenden,
- kennen die in der Pflege gebräuchlichsten Hilfsmittel und sind mit deren Umgang vertraut,
- kennen die wichtigsten Symptome, Ursachen und Therapien der am häufigsten vorkommenden Erkrankungen im Alter,
- kennen geeignete pflegerische Maßnahmen bei diesen Erkrankungen,
- reagieren angemessen in Notfallsituationen,
- kennen Maßnahmen geriatrischer Rehabilitation und wirken bei der Umsetzung geriatrischer Rehabilitationskonzepte mit,
- verfügen über Grundkenntnisse des Krankheitsbildes Demenz, von diesbezüglichen Zusammenhängen und des Umgangs mit dementiell erkrankten Menschen;
Lernbereich 2:
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung: 100 Stunden
Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen in Grundzügen die Inhalte der Alterstheorien,
- verfügen über Grundlagenwissen einer kultursensiblen Pflege,
- kennen die Sozial- und Kulturgeschichte unseres Landes,
- kennen die Bedeutung des räumlichen und sozialen Umfeldes für alte Menschen,
- kennen die Bedeutung von Kontinuität im Tagesablauf des alten Menschen und berücksichtigen dies,
- kennen Formen und Organisationen der Interessenvertretungen und bürgerschaftlichen Engagements von und für ältere Menschen;
Lernbereich 3:
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit: 50 Stunden
Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen soziale Sicherungssysteme der Bundesrepublik,
- kennen die Träger und Finanzierung der Altenhilfe,
- kennen die Organe der Qualitätsprüfungen in der ambulanten und stationären Altenpflege,
- kennen die für die Berufsausübung wichtigsten Gesetze und deren Bedeutung für das berufliche Handeln;
Lernbereich 4:
Altenpflegehilfe als Beruf: 150 Stunden
Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen ihr Berufsbild und die berufsethischen Grundlagen der Pflege und wenden dies an,
- kennen Methoden und Techniken beruflichen Handelns und wenden diese an,
- wissen um die Bedeutung des eigenen Gesundheitsverhaltens und kennen Methoden der Prävention zur Stress- und Konfliktbewältigung oder anderer beruflicher Beeinträchtigungen;
Gesamtstundenzahl: 1600 Stunden
Schulische Ausbildung: 700 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht
Betriebliche Ausbildung: mindestens 900 Stunden
Arbeitsstunden Organisation: Die Ausbildung wird in Blöcken organisiert. Nach einem Block in der Schule folgt ein Block im Ausbildungsbetrieb. Die Blöcke sind unterschiedlich lang (1-3 Wochen Schule, 3 bis 6 Wochen Praxis)
Ausbildungsvergütung:
Jede Altenpflegeschule muss dem Vertrag, den Sie mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen haben, zustimmen. Das betrifft auch die Höhe der Ausbildungsvergütung, die nach Maßgabe des Regierungspräsidiums Gießen nicht geringer sein darf als 20 % des zur Zeit gültigen Tariflohnes für Auszubildende im Pflegebereich. Wenn Sie Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, beziehen, kann dies unter Umständen auch während der Ausbildung weiter bezogen werden, wenn Sie keinen Ausbildungsbetrieb finden, der Ausbildungsvergütung bezahlt.
Besonderheiten für Ausländerinnen und Ausländer:
- Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie eine Gleichstellung Ihres Schulabschlusses mit dem deutschen Hauptschulabschluss. Diese Gleichstellung erhalten Sie auf Antrag beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt/Dieburg (ein Informationsblatt halten wir für Sie bereit).
- Für die Zulassung zur Prüfung benötigen wir auch einen offiziellen Nachweis Ihrer Namensführung, in Deutschland ist das der standesamtliche Nachweis. Hierzu benötigen wir entweder eine beglaubigte übersetzte Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder eine beglaubigte übersetzte Kopie Ihrer Heiratsurkunde, aus der Ihr aktueller Name hervorgeht. Da die Beschaffung dieser Dokumente in der Regel etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, bereits zu Beginn der Ausbildung diesen Nachweis zu erbringen oder zu beschaffen.
- Über welche Ausdrucksmöglichkeiten in der deutschen Sprache verfügen Sie? Wir sind vom Gesetzgeber aufgefordert, nur diejenigen in eine Ausbildung aufzunehmen, die über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zur Ausübung des Berufs verfügen. Dies ist in der Regel durch den vom Bundesamt für Migration geforderten Kurs mit Abschluss "B1" der Fall. Wir bitte Sie gegebenenfalls diesen Nachweis oder einen vergleichbaren Nachweis vorzulegen.
......Voraussetzungen:
Polizeiliches Führungszeugnis:
Das polizeiliche Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate vor Beginn der Ausbildung sein
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