Berufsausbildung

In Rhede

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Berufsausbildung

  • Ort

    Rhede

  • Dauer

    1 Jahr

Ihre berufspraktische Ausbildung erfolgt in Altenheimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Rhede (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Rathausplatz 2, 46414

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie

der Hauptschulabschluss 10 A oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, oder

der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung vorliegt.

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Inhalte

Theoretische Ausbildung:

Der theoretische und praktische Unterricht wird in der Altenpflegeschule erteilt. Der Unterricht umfasst 750 Unterrichtsstunden.
Er gliedert sich in Lernfelder, die darauf ausgerichtet sind:

  • alte Menschen geplant, personen- und situationsbezogen zu pflegen
  • alte Menschen bei der Lebensgestaltung zu unterstützen
  • rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in der Pflege zu berücksichtigen

Sie werden von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet.

Berufspraktische Ausbildung:

Ihre berufspraktische Ausbildung erfolgt in Altenheimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 900Stunden.

Prüfung:

Die Altenpflegehilfeausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt.

Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt Sie zum Tragen der Berufsbezeichnung:

"Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in"

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Nach erfolgreichem Abschluss der Altenpflegehelferausbildung ist ein Übergang in die 3-jährige Fachkraftausbildung auch ohne FOR möglich. Diese kann bei besonders erfolgreichem Abschluss ggfs. um bis zu einem Jahr verkürzt werden.

Umschulung:

Für Umschüler/innen gelten hinsichtlich der finanziellen Förderung die Richtlinien der Arbeitsverwaltung. Entsprechende Auskünfte erteilen die Arbeitsagenturen oder ARGEn.

Altenpflegehilfe

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