Altenpfleger / in

Berufsausbildung

In Frankfurt Am Main

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Berufsausbildung

  • Ort

    Frankfurt am main

  • Dauer

    3 Jahre

Der Ausbildung ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben der Altenpflege stehen. Gerichtet an: 1. Junge Erwachsenen nach 10 jährigem Schulbesuch und Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder qualifiziertem Hauptschulabschluss, oder Hauptschulabschluss nach 9 Jahren und eine anerkannte, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf. 2. Frauen, Männer, die sich neu orientieren wollen und in die Altenpflege umschulen möchten;. 3. Migrantinnen und Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund, die sich für eine kultursensible Altenpflegeausbildung interessieren;

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
Karte ansehen
Höhenstraße 44, 60385

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Voraussetzung bei Bewerbern aus einem Nicht-EU Staat:
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, die in der Regel bis zum Ende der Ausbildung gelten sollen.

praktischer Ausbildungsplatz:
Spätestens zum Beginn der Ausbildung benötigen Sie einen Ausbildungsplatz für den praktischen Teil der Ausbildung. Dies weisen Sie durch eine Kopie des Ausbildungsvertrages, den Sie mit der praktischen Ausbildungsstätte geschlossen haben, nach.

Polizeiliches Führungszeugnis:
Das polizeiliche Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate vor Beginn der Ausbildung sein.

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Inhalte

Lernbereich 1:

Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege

  • Die Schülerinnen und Schüler sehen die Ziele altenpflegerischen Handelns darin, den alten Menschen in seiner Individualität wahrzunehmen und entsprechend seiner persönlichen Lebenssituation zu pflegen.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Theorien, Modelle und Konzepte der Pflege im Hinblick auf altenpflegerisches Handeln.
  • Die Schülerinnen und Schüler erfassen komplexe Pflegesituationen, strukturieren diese theoriegeleitet und handeln professionell.
  • Die Schülerinnen und Schüler bewältigen auf der Grundlage ethischer Normen ihre Aufgabenstellungen als Pflegekräfte im Berufsalltag und können mit konkreten Krisen- und menschlichen Grenzsituationen adäquat umgehen. Sie sind in der Lage, in schwierigen Situationen Unterstützung und Hilfe einzubeziehen.

Lernbereich 2:
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

  • Die Schülerinnen und Schüler kennen und reflektieren verschiedene Theorien des Alters und des Alterns und verstehen Altern – auch ihr eigenes – als normalen Veränderungsprozess.
  • Ihnen ist die demografische Entwicklung der Gesellschaft bekannt und sie schätzen deren gesellschaftspolitische Folgen richtig ein. Sie besitzen Grundwissen über Gesellschaft und Sozialisation in verschiedenen Kulturen, respektieren die besondere Bedeutung ethniespezifischer und interkultureller Aspekte und setzen diese im Umgang mit Menschen ein.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung des räumlichen und des sozialen Umfeldes als notwendige Rahmenbedingung für die Unterstützung und Begleitung alter Menschen. Diese nutzen sie als Ressource bei ihrer täglichen Arbeit.
  • Das Bedürfnis nach Intimität achten sie und ermöglichen Rahmenbedingungen, um diese leben zu können.
  • Die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen im alter ist ihnen bekannt und sie gehen adäquat damit um.
  • Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass individuelle Lebens- und Wohnbedingungen wichtig sind. Sie kennen die verschiedenen Wohnformen im alter und schätzen die Notwendigkeit von sicherheitsrelevanten Veränderungsmöglichkeiten bedarfsgerecht ein.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung von regelmäßig wiederkehrenden Ereignissen im Tagesablauf als Orientierungshilfen und berücksichtigen diese bei der Tagesgestaltung.
  • Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Wünsche, Bedürfnisse und Präferenzen alter Menschen Ausgangspunkte für Beschäftigungsangebote sind und bringen dies in die Arbeit mit alten Menschen ein.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die vielfältigen Möglichkeiten persönlichen Engagements in Interessenvertretungen und sind in der Lage, alte Menschen bei ihrer individuellen und kollektiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.

Lernbereich 3:
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

  • Die Schülerinnen und Schüler kennen sozial- und gesundheitspolitische Positionen einschließlich der Grundlagen von Staat und Gesellschaft sowie die sozialrechtlichen Grundlagen der Pflege und sind in der Lage, diese zu reflektieren.
  • Das Altenhilfesystem der Bundesrepublik Deutschland ist ihnen vertraut.
  • Die Schülerinnen und Schüler verstehen und reflektieren die Kooperationsformen des Gesundheits- und Sozialwesens und wenden sie sachgerecht an.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die verantwortliche Berufsausübung relevanten Rechtsgrundlagen und setzen sie um. Betriebswirtschaftliche Organisationsformen in der Altenpflege sind ihnen bekannt und sie betrachten deren Aspekte differenziert.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen und reflektieren verschiedene Instrumente des internen und externen Qualitätsmanagements.

Lernbereich 4:
Altenpflege als Beruf

  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die historischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung von Pflegeberufen, ihrer Verbände und Organisationen. Sie reflektieren die heutige Situation und bringen die daraus resultierenden Erkenntnisse in ihr berufliches Handeln ein.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen Methoden der Teamentwicklung und der Kommunikation im Team, wenden diese konstruktiv an und kooperieren mit anderen Berufsgruppen.
  • Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit berufsethischen Grundalgen sozialpflegerischen Handelns auseinander, reflektieren ihre berufliche Rolle und das eigene Handeln in verschiedenen Arbeits- und Beziehungssituationen und entwickeln daraus Handlungskompetenz. Mit berufstypischen Konflikten und Belastungen gehen sie professionell um.
  • Die Schülerinnen und Schüler beherrschen Methoden und Techniken der Arbeitsplanung und des berufsbezogenen Lernens. Dabei nutzen sie auch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Formen von Gewalt und Diskriminierung in der Pflege und wirken ihr professionell entgegen.
  • Die Schülerinnen und Schüler wissen um die Bedeutung ihres persönlichen Gesundheitsverhaltens und kennen Methoden zur Prävention und aktiven Bewältigung von beruflichen Beeinträchtigungen.

Gesamtstundenzahl: 4600 Stunden

Schulische Ausbildung: 2100 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht

Betriebliche Ausbildung: mindestens 2500 Arbeitsstunden

Organisation: Die Ausbildung wird in Blöcken organisiert. Nach einem Block in der Schule folgt ein Block im Ausbildungsbetrieb. Die Blöcke sind unterschiedlich lang (1-8 Wochen Schule, 4 bis 8 Wochen Praxis)

Ausbildungsvergütung:

Jede Altenpflegeschule muss dem Vertrag, den Sie mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen haben, zustimmen. Das betrifft auch die Höhe der Ausbildungsvergütung, die nach Maßgabe des Regierungspräsidiums Gießen nicht geringer sein darf als 20 % des zur Zeit gültigen Tariflohnes für Auszubildende im Pflegebereich. Wenn Sie Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, beziehen, kann dies unter Umständen auch während der Ausbildung weiter bezogen werden, wenn Sie keinen Ausbildungsbetrieb finden, der Ausbildungsvergütung bezahlt.

Besonderheiten für Ausländerinnen und Ausländer:

  • Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie eine Gleichstellung Ihres Schulabschlusses mit dem deutschen Realschulabschluss. Diese Gleichstellung erhalten Sie auf Antrag beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt/Dieburg (ein Informationsblatt halten wir für Sie bereit).
  • Für die Zulassung zur Prüfung benötigen wir auch einen offiziellen Nachweis Ihrer Namensführung. Hierzu benötigen wir eine amtlich beglaubigte Abschrift (Kopie) Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Falls bei ausländischen Ausweispapieren im Einzelfall die erforderlichen Angaben nicht verständlich sind, ist zusammen mit der beglaubigten Kopie des Originaldokumentes auch eine deutsche Übersetzung in beglaubigter Kopie vorzulegen.
  • Über welche Ausdrucksmöglichkeiten in der deutschen Sprache verfügen Sie? Wir sind vom Gesetzgeber aufgefordert, nur diejenigen in eine Ausbildung aufzunehmen, die über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zur Ausübung des Berufs verfügen. Dies ist in der Regel durch den vom Bundesamt für Migration geforderten Kurs mit Abschluss "B1" der Fall. Wir bitte Sie gegebenenfalls diesen Nachweis oder einen vergleichbaren Nachweis vorzulegen.

...Voraussetzungen:

Schulabschluss:

Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss: - qualifizierter Hauptschulabschluss - erweiterter Hauptschulabschluss - Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige, abgeschlossene andere Berufsausbildung

Gesundheitliche Eignung:

Dies bescheinigt der Hausarzt bzw. der Arzt Ihres Vertrauens (einen Vordruck erhalten Sie in unserer Schule). Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate vor Beginn der Ausbildung sein.

Zusätzliche Informationen

Praktikum: Vor Beginn der ausbildung wird von den Betrieben oft ein mehrtägiges bzw. mehrwöchiges Peraktikum verlangt, um Sie kennenzulernen. Während der Ausbildung findet die praktische Ausbildung im Wechsel mit der theoretischen ausbildung statt.
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Kontaktperson: Karl van Engelen

Altenpfleger / in

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