Kurshighlights
Seminar Die Haftung des Arztes im Zivil- und Strafrecht in Augsburg
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...im Zivilrecht Die hypothetische Einwilligung als neue Rechtsfigur im Strafrecht? Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung Die...
...im Zivilrecht Die hypothetische Einwilligung als neue Rechtsfigur im Strafrecht? Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung Die...
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...Der Schwangerschaftsabbruch. Sterbehilfe durch den Arzt Themenliste: Die Strafbarkeit des Arztes für Behandlungsfehler Die ärztliche Aufklärungspflicht...
...Der Schwangerschaftsabbruch. Sterbehilfe durch den Arzt Themenliste: Die Strafbarkeit des Arztes für Behandlungsfehler Die ärztliche Aufklärungspflicht...
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Beschreibung
Die Bestrebungen in Augsburg und im Regierungsbezirk Schwaben, die zur Gründung der Universität Augsburg führten, setzten in den 1950er Jahren ein. Ziel war zunächst die Errichtung einer Medizinischen Akademie; ein entsprechender Landtagsbeschluß (1962) wurde wegen der Gründung einer zweiten Medizinischen Fakultät in München nicht vollzogen. Danach konzentrierten sich die Bemühungen auf den Aufbau einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule. Zu diesem Zweck konstituierte sich in Augsburg am 20. Mai 1966 unter dem Vorsitz von Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött ein "Schwäbisches Hochschulkuratorium", das zum Motor der weiteren Entwicklung bis zur Universitätsgründung 1970 wurde und aus dem die "Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg" (1969) hervorging.

