W.I.R. Praxisschule

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Beschreibung

PrüfungsvorbereitungHeilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieDie Ausübung der Psychotherapie ist in der Bundesrepublik Deutschland folgenden Berufen vorbehalten:1.PsychiaterInnen (Grundstudium Medizin, Facharztstudium Psychiatrie) + Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren2.Dipl. PsychologInnen (Studium der Psychologie) + Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren, meist Verhaltenstherapie3.Allgemeinen HeilpraktikerInnen (ca. 3-4 Jahre Prüfungsvorbereitung) + Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren)4.Seit 1993 den HeilpraktikerInnen für Psychotherapie (ca. 1-2 Jahre Prüfungsvorbereitung) und Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren.Viele Jahrzehnte lag die Ausübung der Psychotherapie im wesentlichen in den Händen von FachärztInnen für Psychiatrie und klinischen PsychologInnen. Angewendet wurden die klassischen psychotherapeutischen Verfahren nach Freud, Adler, Jung und die Verhaltenstherapien.Durch Bekanntwerden der Techniken der humanistischen Psychologie (Bioenergetik, Gestalt- u. Primärtherapie usw.) veränderte sich auch das psychotherapeutische Arbeitsfeld.Menschen ohne psychologische Grundausbildung nahmen diese neuen Ausbildungsangebote an und erlebten Psychotherapie als persönliche und berufliche Bereicherung.Seit 1993 gibt es durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Möglichkeit zur „Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“.Die Ausübung der Psychotherapie ist seitdem nicht mehr an ein vorheriges Psychologie- oder Medizinstudium gebunden.Die Überprüfung durch die Gesundheitsämter in den Bundesländern erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz.Die Überprüfungsrichtlinien für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen wurden ab Oktober 2007 in bezug auf Form und Inhalte der Überprüfung deutlich verändert:Niedersachsen:•Schriftliche Überprüfung (März u. Okober d.J.)•Mündliche Überprüfung max. 45 Min.Bremen: geplant ab März 2009•Schriftliche Überprüfung (März u. Oktober d. J.)•Mündliche Überprüfung Prüfungsinhalte sind:-Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen gegenüber Medizinern und psychologischen Psychotherapeuten,-Kenntnisse über die Abgrenzung psychischer von somatischen Störungen, insbesondere von Volkskrankheiten, Stoffwechselerkrankungen und degenerativen Erkrankungen,-Erkennung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,-Ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das seelische Krankheitsbild,-Kenntnisse in psychologischer Diagnostik, in Psychopathologie und klinischer Psychologie-Grundkenntnisse der Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen-Grundkenntnisse der psychosomatischen und der psychiatrischen Krankheitslehre-Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse im Bereich der Psychotherapie-Die Fähigkeit, die Patienten entsprechend ihrer Diagnose zu behandeln.Daraus ergeben sich die Themen und Inhalte des Prüfungsvorbereitungskurses:-Geschichte der Psychiatrie, Psychologie u. Psychotherapie-Allgemeine Psychopathologie-Anamnese – Befund – Behandlung-Organisch bedingte psychische Störungen-Neurologische Störungen-Krankheitsbilder endogener Psychosen-Neurosenlehre-Psychosomatik, Eßstörungen, Borderline-Syndrom-Suizidalität und Krisenintervention-Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie-Psychopharmaka u. Somatotherapien-Psychotherapien-Rechtsfragen

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