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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C

Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Machen Sie den kleinen Asbestschein - nur so können Sie gegen den Asbest vorgehen!

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    1 Monat

Dieser zweitägige, behördlich anerkannte Lehrgang "Asbest - Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C" des Umweltinstituts Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz über emagister.de richtet sich an all diejenigen Personen, die den Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest ("kleiner Asbestschein") erhalten wollen, um Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen zu können.

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Sachkundelehrgang nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs sowie für (Zwischen-) Lagerung und Abfallentsorgung Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B.

Alle Personen, die Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest durchführen wollen (auch Privatpersonen) müssen einen solchen Sachkundekurs mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren. Daher vermittelt dieser Lehrgang alle wichtigen Vorschriften und Bearbeitungsverfahren zur Absest-Entsorgung, damit Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

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  • Gefahrstoffe
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  • Asbest-Instandhaltungsarbeiten

Dozenten

Heinrich Hahn

Heinrich Hahn

Gewerbeaufsicht, Baustellen-Überwachung, Arbeitssicherheit

Jörg Heller

Jörg Heller

Gewerbeaufsicht, Baustellen-Überwachung, Arbeitssicherheit

Ulrich Tegeder

Ulrich Tegeder

DEULA Freren GmbH, Lehranstalt für Landwirtschaft, Technik - Umwelt

Inhalte

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C

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