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Emagister, Synonym von Qualität

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    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Tätig­keiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-​, Sanierungs-​ und Instand­hal­tungs­ar­beiten erlaubt. Um Gesund­heits­ge­fahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zuge­las­sene Geräte zu verwenden, z. B. Absaug­ein­rich­tungen mit geeig­neten Filtern. Damit wird eine saubere und schad­stoff­freie Luft während der Arbeit gewähr­leistet. Sie sorgen für die Sicher­heit des Arbeits­ortes und damit für die Gesund­heit der dort Beschäf­tigten.

Aufgrund der hohen Gefähr­dung bei der Durch­füh­rung von Tätig­keiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäf­tigten in der Lage sein, die Arbeiten sach­ge­recht und sicher durch­zu­führen sowie die sicher­heits­tech­ni­schen Einrich­tungen richtig zu bedienen und zu über­wa­chen.

Betriebe, die Tätig­keiten mit schwach gebun­denen Asbest­pro­dukten durch­führen, müssen über eine fach­kun­dige Person verfügen, die die sicher­heits­tech­ni­schen Einrich­tungen regel­mäßig auf ihren betriebs­be­reiten und ordnungs­ge­mäßen Zustand über­prüft.

Um in Ihrem Unternehmen wachsen zu können, müssen Sie sich als Person weiterentwickeln, sich weitere Kenntnisse aneignen und Risiken eingehen. Halten Sie dieses Regel mit uns ein!
Wenn Sie also in Zukunft eine ähnliche Rolle spielen wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall auf diesen Kurs bewerben.
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Inhalte

Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.

Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.

Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

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