Ausbildungsfahrlehrer

Kurs

In Erftstadt

230 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Erftstadt

  • Dauer

    3 Tage

Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den 5monatigen Lehrgang in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte eine 2. Ausbildungsphase von 4 1/2 Monaten gesetzlich. vorgeschrieben.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Erftstadt (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Bonner Str. 64, D-50374

Beginn

auf Anfrage

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Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den 5monatigen Lehrgang in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte eine 2. Ausbildungsphase von 4 1/2 Monaten gesetzlich
vorgeschrieben.
Diese Ausbildung findet in einer Ausbildungsfahrschule statt.
Die Ausbildungsfahrschule soll eine vorbildliche Fahrschule für den Berufsstand sein.
Der Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis soll nach einer Einarbeitungsphase befähigt werden, selbständig, d.h. allein Fahrschüler in Theorie und Praxis auszubilden
und zur Prüfung vorzustellen.
Die Rahmenbedingungen und Art der Beschäftigung (Berichtsheft, usw.) sind in Richtlinien geregelt, es gibt jedoch Gestaltungsspielraum.
Es gibt viele Aspekte, die dafür sprechen, als Ausbildungsfahrschule anerkannt zu
werden - natürlich gibt es auch Verpflichtungen.


Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt: Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss:
  • 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberuflich in der Klasse BE (Theorie & Praxis) ausgebildet haben und

  • die Fahrschulerlaubnis seit 3 Jahren besitzen und

  • an einem 3-Tage-Einweisungsseminar gem.§21a FahrlG teilgenommen haben.

    Ein angestellter Fahrlehrer kann auch Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre
    (in den letzten 5 Jahren hauptberuflich in der Klasse BE in Theorie und Praxis)
    ausgebildet und das 3tägige Einweisungsseminar besucht hat.
    In diesem Fall muss aber auch der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung
    besitzen (auch wenn er selbst die Ausbildung nicht durchführt).
  • Ausbildungsfahrlehrer

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