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Berufungszulassungsrecht im Verwaltungsprozess

Kurs

In Wuppertal ()

420 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Berufungszulassungsrecht im Verwaltungsprozess Die Situation: Sie haben einen Prozess vor dem Verwal­tungs­ge­richt ganz oder teilweise verloren. Sie überlegen, ob und mit welchen Erfolgs­aus­sichten Sie gegen das erstin­stanzliche Urteil vorgehen können. Das können Sie regel­mäßig nur, wenn die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen worden ist. Entweder geschieht dies bereits in dem erstin­stanzlichen Urteil, was recht selten erfolgt, da der Gesetz­geber diese Art der Berufungs­zu­lass­ung nur in zwei Fällen vorge­sehen hat. Oder Sie müssen (dies ist der Regelfall) die Zulassung der Berufung beantragen und sich zur Begründung auf einen der immerhin fünf Berufungs­zulassungs­gründe stützen; das Oberver­wal­tungs­ge­richt ent­scheidet über die Zulassung der Berufung durch Beschluss. In der Praxis bleibt ein großer Teil der Berufungs­zu­lassungs­anträge erfolglos und der Rechts­schutz­suchende dringt gar nicht erst bis zu einer vollständigen Prüfung der Rechts­sache durch das Oberver­wal­tungs­ge­richt vor. Dies liegt häufig an Unsicher­heiten über die Anfor­de­rungen, die das Berufungs­zulassungs­recht generell bzw. in seiner prakti­schen Umsetzung an den Rechts­mittel­führer stellt. Das muss nicht sein. Werden Sie sicher in der prakti­schen Handhabung der Berufungszulassungsgründe. Das Seminar erläutert die Struk­turen des Berufungs­zulassungs­rechts, den Inhalt der einzelnen Berufungszulassungsgründe, die Anfor­de­rungen an ihre Darlegung und geht dabei auf aktuelle Frage­stel­lungen für die Praxis ein. Auf der Grundlage der gesetz­lichen Anfor­de­rungen an die Geltend­ma­chung von Berufungs­zu­lassungs­gründen und der hierzu ergangenen aktuellen Recht­spre­chung namentlich des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts und der Oberver­wal­tungs­ge­richte steht die praktische Anwendung des Berufungszulassungsrechts im Vorder­grund des Seminars....

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Mitar­beiter der öffentlichen Verwaltung (Fach- und Rechtsämter), zu deren Aufgaben die Bearbeitung von Berufungszulassungsanträgen zählt Rechtsamtsmitarbeiter Amts- und Behördenleiter Rechtsanwälte

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Meinungen

Themen

  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Berufungszulassungsrecht im Verwaltungsprozess

  1. Berufungszulassungsrecht
    • Struktur
    • Berufungs­zu­lassungs­gründe
      • Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit
      • Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten
      • Grund­sätz­liche Bedeutung
      • Abwei­chung
      • Verfah­rens­fehler
    • Darlegung der Berufungs­zu­lassungs­gründe
      • Allge­meine Anfor­de­rungen
      • Besonderheiten bei einzelnen Berufungs­zu­lassungs­gründen
      • Besonderheiten in Abhän­gigkeit vom Begründungszusammenhang des VG-Urteils
    • Praktische Übungen
    • Aktuelle Frage­stel­lungen
  2. Die verwaltungsgerichtliche Anhörungsrüge
    • Anhörungsrüge
    • Weitere zulässige außer­or­dent­liche Rechtsbehelfe?
  3. Beschwerde im vorläu­figen Rechtsschutzverfahren
  4. Praktische Übung / Schriftsatztechnik
  5. Diskussion, Erfah­rungs­aus­tausch und Teilnehmerfragen

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Hans-Jörg Holtbrügge ist vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, Münster

Berufungszulassungsrecht im Verwaltungsprozess

420 € zzgl. MwSt.