Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
VHS
In Friedrichshafen
Beschreibung
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Kursart
VHS
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Ort
Friedrichshafen
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Dauer
1 Tag
Ziele der Bilanzrechtsreform. Deregulierung. Bilanzierungsgrundsätze und Maßgeblichkeit. Wesentliche Änderungen nach HGB: Immaterielles Anlagevermögen. Finanzanlagen. Bewertung von Umlaufvermögen. Erweiterung des Jahresabschlusses für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Eigenkapital. Sonderposten. Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Angaben im Anhang. Anwendungsvorschriften und Übergangsregelungen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Klaus Hamann
Dozent
Inhalte
Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Die durch das BilMoG beschlossenen Änderungen insbesondere des HGB stellen die weitreichendste Reform des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz vom Dezember 1985, also seit fast 25 Jahren dar.
Durch das BilMoG werden die Grundgedanken und Intentionen der internationalen Rechnungslegung erstmals auch im deutschen Handelsrecht verwirklicht. Ziel war es, das HGB-Bilanzrecht zu modernisieren, d.h. moderat an die internationale Rechnungslegung anzupassen, gleichzeitig aber eine einfachere und kostengünstigere Alternative zu IFRS zu schaffen.
Die geänderten Vorschriften des neuen HGB sind von allen Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 anzuwenden.
Das Seminar "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Wesentliche Änderungen in der Bilanzierung nach neuem HGB" wird die wichtigsten Änderungen, die sich durch das neue HGB für die Unternehmen zwingend ab dem Jahr 2010 ergeben, systematisch darstellen und die Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse erläutern. Themen sind :
- Ziele der Bilanzrechtsreform
- Deregulierung
- Bilanzierungsgrundsätze und Maßgeblichkeit
- Wesentliche Änderungen nach HGB:
- Immaterielles Anlagevermögen
- Finanzanlagen
- Bewertung von Umlaufvermögen
- Erweiterung des Jahresabschlusses für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
- Eigenkapital
- Sonderposten
- Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Angaben im Anhang
- Anwendungsvorschriften und Übergangsregelungen
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 18
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)