Chemie und Molekulare Wissenschaften

Bachelor

In Bern (Schweiz)

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Bachelor

  • Ort

    Bern (Schweiz)

  • Dauer

    1 Jahr

Das Masterstudium baut auf dem Bachelor auf und verfolgt eine fachspezifische. und gleichzeitig interdisziplinäre Vertiefung mit dem Ziel eine. wissenschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, den Beruf als Chemikerin M Sc /. Chemiker M Sc auszuüben oder an Höheren Mittelschulen (Grundausbildung. für Sekundarstufe II) zu unterrichten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Bern (Schweiz)
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Hochschulstrasse 4, CH-3012

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Voraussetzung für den Beginn des Masterstudiums ist der Bachelor auf
dem Gebiet der Chemie oder Biochemie einer Schweizer Universität,
schweizerischen universitären Hochschule oder ein anderer, als gleichwertig
anerkannter Hochschulabschluss.

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Inhalte

Zulassung:

Voraussetzung für den Beginn des Masterstudiums ist der Bachelor auf
dem Gebiet der Chemie oder Biochemie einer Schweizer Universität,
schweizerischen universitären Hochschule oder ein anderer, als gleichwertig
anerkannter Hochschulabschluss (siehe Art. 43 RSL).
2 Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Chemie und Molekularen
Wissenschaften kann vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und
Fähigkeiten, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben wurden,
abhängig gemacht werden.
3 Ein Minor in Chemie und Molekularen Wissenschaften im Umfang von
mindestens 60 ECTS-Punkten berechtigt zum Masterstudium, wobei bis zu
30 ECTS-Punkte Zusatzleistungen verlangt werden können, die nicht an
das Masterstudium angerechnet werden.

Umfang: Art. 32
1 Der Umfang des Masterstudiengangs beträgt 90 ECTS-Punkte.
a 45 ECTS-Punkte Leistungseinheiten (Vorlesungen, Übungen und Laborkurse),
b 45 ECTS-Punkte Masterarbeit.

Module, Aufbau:

Die Leistungseinheiten werden gemäss Anhang 2 zu Modulen zusammengefasst. Im Schwerpunktmodul (Major core subject area) müssen 15 ECTSPunkte erworben werden.

Leistungskontrollen, Noten:

1 Die Leistungseinheiten der Module werden durch Leistungskontrollen einzeln geprüft.
2 Die Noten der Module des Masterstudiengangs werden berechnet nach
dem ECTS-gewichteten Mittel der Leistungskontrollen.

Masterarbeit:

1 Die Masterarbeit wird von einer oder einem Dozierenden des Departements für Chemie und Biochemie geleitet (s. Art. 16 RSL).
2 Die Masterarbeit dauert in der Regel 9 Monate. Der Beginn der Masterarbeit muss der Studienleitung schriftlich gemeldet werden.
3 Die Masterarbeit beginnt in der Regel zu Beginn des 2. Semesters des
Masterstudiengangs.

Ausführung und Form der Masterarbeit:


1 Masterarbeiten werden in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst.
2 Masterarbeiten können auch aus bereits zur Publikation eingereichten
oder publizierten Arbeiten bestehen, die in diesem Fall in einem einleitenden Text zusammengefasst und kommentiert sein müssen. Die Arbeiten dürfen nicht bereits für die Bachelorarbeit verwendet worden sein.

Fristverlängerung für die Masterarbeit:

Sofern aus wichtigen Gründen (Art. 84 Abs. 2 UniSt) die Masterarbeit nicht
fristgerecht abgeschlossen wird, kann die Dauer von der Studienleitung
einmal verlängert werden. Über jede weitere Verlängerung entscheidet das
gemäss Fakultätsreglement zuständige Organ.

Hält eine Kandidatin / ein Kandidat die für die Abgabe der Masterarbeit
gesetzte Frist nicht ein, wird die Arbeit mit der Note 1 bewertet.

Beurteilung:

Die Masterarbeit wird von der Leiterin / dem Leiter innerhalb von vier Wochen zuhanden der Studienleitung benotet. Gleichzeitig wird die oder der
Studierende von der Leiterin / vom Leiter über die Note informiert..

Sprache der Leistungskontrollen:

Die Sprache der Leistungskontrollen entspricht in der Regel der Unterrichtssprache.
Im Übrigen gilt Artikel 24 RSL und Artikel 11 des Gesetzes vom 5.
September 1996 über die Universität (Universitätsgesetz, UniG).

Mündliche Leistungskontrollen:

Mündliche Leistungskontrollen des Bachelor- oder Masterstudiengangs
dauern 15-60 Minuten. 2 Wird eine mündliche Leistungskontrolle von nur einer berechtigten Person durchgeführt, muss eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwesend sein.
3 Bei jeder mündlichen Leistungskontrolle wird sichergestellt, dass der Verlauf der Prüfung nachträglich rekonstruiert werden kann.
4 Die Examinatorinnen und Examinatoren informieren die Kandidatinnen und Kandidaten über das Ergebnis einer mündlichen Leistungskontrolle unmittelbar danach.

Studienzeiten:

Bei Vollzeitstudierenden beträgt die Regelstudienzeit: Masterstudium: 3 Semester.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Die Studiengebühren betragen 600 Fr. pro Semester Die Semestergebühren betragen 34 Fr. Zusätzlich:Beitrag Vereinigung der Studierenden (SUB) 21 Fr. Studien- und Semestergebühren betragen somit für ordentliche Studierende im Normalfall insgesamt 655 Franken

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