Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Beratungspraxis

Seminar

Inhouse

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Inhouse

Ziel des BilMoG ist es, das Bilanzrecht des HGB zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfachen Alternative weiter zu entwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts aufzugeben.

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Bilanzierungsfragen sind nicht allzu häufig Gegenstand spektakulärer Gesetzesänderungen, die in Fachschrifttum und Medien einen großen Nachhall erzeugen und sich deshalb regelrecht in das Bewusstsein der Interessierten einbrennen. Anders sieht es jedoch bei den Rechtsänderungen aus, die sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergeben. Die handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln werden umfassend geändert und an internationale Standards angepasst. Ziel des BilMoG ist es, das Bilanzrecht des HGB zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfachen Alternative weiter zu entwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts aufzugeben. Denn die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden vier EU-Richtlinien in nationales Recht überführt, nämlich die Fair-Value-Richtlinie, die Modernisierungsrichtlinie, die Abänderungsrichtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie. Erstmals werden die dem HGB zu Grunde liegenden EU-Vorschriften nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS umgesetzt. Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums (BMJ) wird damit die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Abschlusses gestärkt. Da bereits einige Änderungen ab 2008 gelten sollen, muss sich der steuerliche Berater frühzeitig mit dem reformwerk auseinandersetzen.

Gliederung

1. Grundlagen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

1.1 Hintergrund und Rechtsentwicklung

1.2 Ziele des BilMoG

1.3 Allgemeiner Überblick über die Modernisierungsmaßnahmen im handelsrechtlichen
Jahresabschluss

1.4 Im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigte Vorschläge

1.5 Änderung der Rechnungslegungspflichten für den Einzelabschluss

1.6 Beseitigung der umgekehrten Maßgeblichkeit

1.7 Steuerliche Auswirkungen

2. Änderungen der Ansatzvorschriften für den Einzelabschluss

2.1 Allgemeine Ansatzvorschriften

2.1.1 Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung

2.1.2 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

2.1.3 Verpflichtung zur Ansatzstetigkeit

2.2 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens

2.3 Aktivierungspflicht für den Geschäfts- oder Firmenwert

2.4 Beseitigung der Aktivierungswahlrechte nach § 250 Abs. 1 HGB

2.5 Abschaffung der Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs

2.6 Abschaffung der Sonderposten mit Rücklageanteil

2.7 Beseitigung der Passivierungswahlrechte für Aufwandsrückstellungen

2.8 Passivierung mittelbarer Verpflichtungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

3. Änderungen der Bewertungsvorschriften für den Einzelabschluss

3.1 Beschränkung der Bewertungswahlrechte bei den Herstellungskosten

3.2 Der beizulegende Zeitwert

3.3 Aufhebung bestimmter Abschreibungswahlrechte

3.4 Zusammenfassung bestimmter Vermögensgegenstände zu einem bewertungstechnisch
einheitlichen Vermögensgegenstand

3.5 Bildung von Bewertungseinheiten

3.6 Bewertungsvereinfachungsverfahren für Vermögensgegenstände

3.7 Währungsumrechnung

3.8 Zuschreibungen

3.9 Rückstellungsbewertung

4. Änderungen der Ausweisvorschriften für den Jahresabschluss

4.1 Gezeichnetes Kapital und ausstehende Einlagen

4.2 Eigene Anteile

4.3 Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

4.4 Bilanzgliederungsschema

5. Neue Angabepflichten im Anhang

5.1 Außerbilanzielle Geschäfte

5.2 Betriebliche Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts

5.3 Aufschlüsselung des Gesamthonorars des Abschlussprüfers

5.4 Nicht marktübliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

5.5 Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der davon auf
selbstgeschaffene immaterielle Anlagewerte entfallende Betrag

5.6 Bildung von Bewertungseinheiten zur Risikoabsicherung

5.7 Berechnungsgrundlagen zu den Pensionsrückstellungen

5.8 Beträge verrechneter Bilanzposten

5.9 Anteile an Spezialfonds

5.10 Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

6. Angaben im Lagebericht

6.1 Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems im
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

6.2 Erklärung zur Unternehmensführung

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