Das Konjukturpaket 2020: Überbrückungshilfen für Unternehmen
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Online
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Dauer
1 Tag
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Beginn
Juli
Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen für das Konjunktur- und Zukunftspaket getroffen.
Darunter fallen Überbrückungshilfen für Unternehmen, die besonders unter dem Umsatzrückgang zu leiden hatten und trotzdem Fixkosten bezahlen mussten. Aber auch weitere steuerliche Vergünstigungen wie Verlustrücktragsmöglichkeit, degressive Abschreibung etc. und Sozialleistungen gehören dem Steuerhilfe-Paket an.
Voraussichtlich bis zum 31.08.2020 können Unternehmen weitere Überbrückungshilfen vom Staat beantragen. Wir zeigen Ihnen in diesem Online-Seminar anhand praktischer Beispiele auf, wie Sie die Umsatzrückgänge nachweisen und wie Sie die steuerlichen Vergünstigungen am besten einsetzen und nutzen können.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
Das Onlineseminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Buchhaltung tätig sind.
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Inhalte
- Das Konjunkturpaket 2020 : Überbrückungshilfen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Höhe der Finanzhilfen / Erstattungsbeträge
- Anleitung / Hilfestellung bei der Beantragung
- Sonstige steuerliche Vergünstigungen
- Antworten auf Ihre Fragen / Lösung anhand praktischer Beispielsfälle
Das Konjukturpaket 2020: Überbrückungshilfen für Unternehmen