Der Datenschutzbeauftragte
Seminar
In Wetter

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Inhouse
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Ort
Wetter
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Dauer
2 Tage
Mit der Entwicklung der Datenverarbeitung und der Kommunikationsbeziehungen werden personenbezogene Daten für die Erfüllung der Vertragsbeziehungen zum Kunden oder Mitarbeiter erhoben und gespeichert und häufig aus ihnen auch neue Erkenntnisse gewonnen. Datenschutz soll sicherstellen, dass das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt ist, das heißt sofern Gesetze die Datenverarbeitung nicht anordnen, sollen die Betroffenen selbst bestimmen können, welche ihrer Daten zu welchem Zweck wo und durch wen verarbeitet werden.
Gerichtet an: zukünftige Sicherheitsbeauftragte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Keine besonderen Kenntnisse erforderlich.
Meinungen
Inhalte
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Was ist und was soll Datenschutz?
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Datenschutzgesetze in Deutschland
- Vorrangige Rechtsvorschriften
- Datenschutz in der EU
- Umsetzung des Datenschutzrechtes im Unternehmen
- Das Bundesdatenschutzgesetz und sein Aufbau
- Rechte der Betroffenen, Auskünfte und Datenübermittlung an Dritte
- Ordnungsgemäße Datenverarbeitung im Sinne des BDSG
- Dienstleistungsverträge, Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsübertragung
- Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- Bestellung und Stellung im Unternehmen
- Verfahrensübersichten, Mitarbeiter-Schulung, Verpflichtung auf das Datengeheimnis, Beratung, Kontrolle
- Datenschutzkontrolle
- Innerbetriebliche und behördliche Datenschutzkontrollen (Das Zwei-Stufen-Prinzip)
- Bußgeld- und Strafvorschriften
- Maßnahmenkatalog der Datensicherheit
- Datensicherung
- Schutz vor Schaden stiftender Software
- Schutz der Kommunikationsbeziehungen (Verschlüsselung und digitale Signatur)
- Sichere Gestaltung von Wartung und Fernwartung
- Sicherheitskonzepte
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und andere personalrechtlich vorrangige Rechtsgrundlagen - Abgrenzung zum BDSG und den LDSG
- Zulässigkeit der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten (Arbeitnehmer, Auszubildende)
- Datenschutzrechte der Mitarbeiter: Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung, Schadenersatz, Anrufung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Auskunftserteilung an Dritte
- Daten von Bewerbern und ehemaligen Mitarbeitern sowie Werksrentnern
- Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Betriebliches Personalaktenrecht
- Begriffsbestimmung
- Grundsätze, Aufbau und Inhalte von Personalakten, Einsichtsrechte
- Beifügungs- und Ergänzungsanspruch, Bewerbungs- und Personalbogen
- Betriebsverfassungsgesetz
- Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle
- Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte des Betriebsrates
- Einigungsstellenverfahren
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsbereiche, Beispiele, Aufbau, insbesondere zur Verhaltens- und Leistungskontrolle durch technische Einrichtungen
- Rahmenbetriebsvereinbarung und Einzelregelungen (Muster)
- Begriffsklärung und Abgrenzungsfragen
- Telekommunikation
- Tele- und Mediendienste
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Fernmeldegeheimnis und bereichsspezifische Datenschutzvorschriften (TKG, TDSV, TDDSG / Staatsvertrag Mediendienste)
- Verhältnis zum allgemeinen Datenschutzrecht
- Spezielle Regelungen zur TK-Sicherheit
- Staatliche Eingriffsbefugnisse (Überwachung der Telekommunikation)
- Einzelne Fragen im Betrieb
- Anbindung an das Internet (Pflicht zur Einrichtung von Firewalls?)
- Grundlegende Sicherheitsanforderungen
- Zulässigkeit von Kontrollmaßnahmen (www, E-Mail)
- Anwendung von digitaler Signatur und Verschlüsselung
Datensicherheit als Grundlage prüfbarer Datenverarbeitung und zur Sicherstellung des Datenschutzes und unternehmerischer Eigeninteressen
Bedrohungsanalyse bei der Nutzung interner Datenverarbeitung, offener Netzt und von Telekommunikations- und Informationssystemen (Internet, E-Mail)
Der Datenschutzbeauftragte