Die neue AwSV - Bundesverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kurs
Fernunterricht
Frischen Sie Ihre Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte auf!
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Dieses eintägiges Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte. Das vorliegende Seminar bietet eine Differenzbetrachtung zwischen neuer und alter Rechtslage. Es wird betrachtet, welche konkreten Maßnahmen nun neu hinzugekommen sind, bzw. abweichend zur bisherigen Rechtslage zu gestalten sind.
Ob es sich um neue Fähigkeiten oder praktische Erkenntnisse handelt, erwartet Sie auf Emagister zahlreiche Möglichkeiten, um weiter zu wachsen. Um mehr über den Kurs zu erfahren, klicken Sie bitte auf "Weitere Informationen anfragen“.
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Hinweise zu diesem Kurs
Zielgruppe der Veranstaltung sind Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde (gemäß §§ 62 und 64 WHG, ehem. 19i/21c WHG) aufrechterhalten wollen.
Darüber hinaus sind Anlagenplaner sowie im Industriebau tätige Architekten angesprochen, die die Anforderungen aus der VAwS sowie die technischen Regeln beherrschen und umsetzen müssen. Das Seminar eignet sich außerdem für Umweltberater sowie Ersteller von Antragsunterlagen und Behördenmitarbeiter.
Das vorliegende Seminar bietet eine Differenzbetrachtung zwischen neuer und alter Rechtslage. Es wird betrachtet, welche konkreten Maßnahmen nun neu hinzugekommen sind, bzw. abweichend zur bisherigen Rechtslage zu gestalten sind.
Meinungen
Themen
- WHG
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gefahrstoffrecht
- Awsv
- Gewässerschutzbeauftragter
- VwVwS
- Ermittlung des Rückhaltevolumens
- Anlagendokumentation
- Bauart und Werkstoffe der einzelnen Anlagenteile
Dozenten
Dipl.-Ing. Manfred Szczesny
...
Inhalte
Die deutlich erweiterte Dokumentationspflicht, die Angaben über
- Aufbau und Abgrenzung der Anlage
- eingesetzte Stoffe
- Bauart und Werkstoffe der einzelnen Anlagenteile
- Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen
- Löschwasserrückhaltung
- Standsicherheit
- Dokumentation zu Prüfungen bei prüfpflichtigen Anlagen
fordert, ist mit einem Mehraufwand verbunden, sofern diese Angaben nicht bereits aufgrund der Dokumentationspflicht anderer Rechtsmaterien galten.
Die neue AwSV - Bundesverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen