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EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012 - Auffrischung für Energieeffizienz-Experten
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensivkurs berufsbegleitend
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Niveau
Fortgeschritten
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
16h
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Dauer
nach Vereinbarung
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Online Campus
Ja
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Beratungsservice
Ja
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Persönlicher Tutor
Ja
Maßgeschneidertes Angebot für Architekten, Ingenieure und Fachplaner: Online-Qualifikation für die aktuellen Vorschriften und den Eintrag / die Verlängerung des Listeneintrags bei der dena als "Energieeffizienz-Experte"
Hinweise zu diesem Kurs
Die Fortbildung widmet sich der fachbezogenen Weiterbildung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Sie richtet sich maßgeblich an eingetragene Energieeffizienz-Experten sowie Absolventen von Weiterbildungen nach alten Richtlinien zur "Vor-Ort-Beratung" (BAFA) vor 2012, die sich in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena eintragen möchten.
Meinungen
Themen
- EnEV 2014
- BAFA-Richtlinie 2012
- Energieeffizienz
Dozenten
Matthias Hampe
Energieeffizienz
Michael Keller
Energieeffizientes Planen, Bauen und Betreiben
seit 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Entwerfen und Energieeffizientes Bauen, TU Darmstadt (Prof. Hegger) - Entwicklung E-Learning-Lehrgänge zur energetischen Optimierung von Wohn und Nichtwohngebäuden - Forschungsprojekt energy:label – Konzeption und Bilanzierung von Plus-Energie-Häusern 2006 Mitarbeit bei der Delzer Kybernetik GmbH, Lörrach
Inhalte
Der Fortbildungslehrgang widmet sich der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, und der BAFA-Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Energiesparberatung vor Ort vom 11. Juni 2012. Er vermittelt den Teilnehmern in sechs Studienbriefen, was in diesen Themenkomplexen aktuell beachtet werden muss. Der Fortbildungslehrgang erfüllt die Anforderungen an Nachschulungen gemäß BAFA und kann somit in Kombination mit einer Fortbildung nach BAFA-Richtlinie 2009, 2008, 2006 und 2001 zur Durchführung von geförderten "Vor-Ort-Beratungen" qualifizieren.
Durch die Novellierung der EnEV werden zwar die maßgeblichen Anforderungen an bestehende Wohngebäude nicht und für Neubauten erst ab 2016 angehoben, dennoch ergeben sich einige Änderungen, die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Hierunter fallen beispielsweise der Bezug auf die ebenfalls novellierte DIN V 18599:2011-12, die Einführung eines vereinfachten Modellverfahrens zur Bilanzierung und neue Regelungen zu Energieausweisen.
Bereits 2012 wurde auch die „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung" des BAFA überarbeitet. Auch hierdurch ergeben Änderungen hinsichtlich der Durchführung von geförderten Energieberatungen. So ist zwingend ein Sanierungsfahrplan hin zu einem KfW-Effizienzhaus zu erstellen. Zudem ist die Sanierung als Komplettsanierung und als „Schritt-für-Schritt“-Sanierung darzustellen.
Zusätzliche Informationen
EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012 - Auffrischung für Energieeffizienz-Experten