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Fernunterricht

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Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Dieses Seminar will die derzeitigen Regelungen und absehbaren Entwicklungen (bspw. EU-Bergbauabfallrichtlinie oder geplante Ersatzbaustoffverordnung) auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Rechtsprechung (Tongruben -Urteil des BVerwG) vorstellen. Ziel ist die Ebnung eines Weges durch das Regelungsdickicht.

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Themen

  • Entsorgung

Inhalte

Mineralische Abfälle und Nicht-Abfälle machen mit etwa 250. Mio. Tonnen jährlich etwa 2/3 des gesamten Abfall-/Restmassenaufkommens aus.

Hinsichtlich der Entsorgungsbedingungen bestanden und bestehen lokal erhebliche Unterschiede. Fast zehn Jahre bestimmten die Regelungen der LAGA mit dem Merkblatt M20 im Wesentlichen das Geschehen. Die Bundesländer, Bezirksregierungen, Regierungspräsidien und sonstige Protagonisten auf regionaler Ebene modifizierten die LAGA-Anforderungen in die unterschiedlichsten Richtungen, sodass von einem einheitlichen Vollzug nicht geredet werden kann.

Zunehmend wurden die Regelungen der LAGA von Seiten des Grundwasserschutzes, des Bodenschutzes und des Bergrechtes im Detail in Frage gestellt. Die Versuche der LAGA, in Kooperation mit anderen Fachgebieten (LAWA, LABO u. a.) einen Konsens zu erreichen, scheiterten. Eine Lösung soll nun der Bund herbeiführen (Ersatzbaustoffverordnung).

Gibt es einen Weg durch das Regelungsdickicht?

Vorrangig werden die mineralischen Abfälle und Nicht-Abfälle einer Verwertung zugeführt. Die Beseitigung auf Deponien hat mittlerweile eine untergeordnete Bedeutung. Mengenmäßig bedeutsam ist die Verwertung im Bergversatz und zur Wiederverfüllung im Tagebau sowie im Landschafts- und Straßeneinbau.

Das Seminar ist zum Erhalt oder Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.

Das Seminar berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen der zu erwartenden „Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken“. Inhalt dieser Verordnung ist die geplante „Ersatzbaustoffverordnung“ sowie geänderte Vorschriften der BBodSchV zum Auf- und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Die Anforderungen gelten für Abfälle, für bestimmte industrielle Nebenprodukte und Recyclingbaustoffe.

Neben der grundsätzlichen Frage, ob man es im konkreten Fall mit einem Abfall zu tun hat oder nicht, gilt es immer zu klären, welche weiteren rechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Es können bodenschutzrechtliche, bergrechtliche, abfallrechtliche oder wasserrechtliche Regelungen greifen. Oftmals sind die Bestimmungen auch nebeneinander oder sogar konkurrierend zu beachten.

Entsorgung mineralischer Abfälle/Nicht-Abfälle

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