Europawissenschaften
Master
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Jahr
Die Studierenden erwerben dabei interdisziplinäres Wissen über die Europäische Union als Rechts-, Wirtschafts- und politische Gemeinschaft sowie über Grundlagen historischer, kultureller und sozialer Art zum europäischen Integrationsprozess.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Bachelorabschluss oder gleichwertiger anderer Hochschulabschluss.
Meinungen
Inhalte
Gliederung und Umfang des Studiums:
(1) Das Studium gliedert sich in sieben Module des Grundlagensemesters, das Modul der achtwöchigen Praktischen Studienzeit in der vorlesungsfreien Zeit und zehn Module des Vertiefungssemesters.
(2) Das Grundlagensemester besteht aus fünf Pflichtmodulen, zwei Wahlpflichtmodulen und einem Modul der Praktischen Studienzeit. Das Vertiefungssemester besteht aus neun Pflichtmodulen sowie dem Modul der Masterarbeit bzw. Abschlussarbeit einschließlich ihrer mündlichen Verteidigung.
(3) Für alle Module werden insgesamt 60 Leistungspunkte vergeben. Hiervon entfallen auf das Grundlagensemester 25 Leistungspunkte, auf das Vertiefungssemester 35 Leistungspunkte. 60 Leistungspunkte müssen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erzielt werden.
Studienstruktur:
(1) Neben übergreifenden Veranstaltungen gliedert sich das Studium in drei Themenblöcke:
1. „Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft“,
2. „Die Europäische Union als Politische Gemeinschaft“,
3. „Die Europäische Union als Wirtschaftsgemeinschaft“.
(2) Die Veranstaltungen im Rahmen des Themenblocks „Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft“ dienen dem Ziel, die Studierenden mit wesentlichen Aspekten der institutionellen Ordnung und den Politiken der Union, der Beziehung zwischen dem europäischen Recht und den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten sowie mit Rechtsproblemen von grundsätzlicher Bedeutung vertraut zu machen.
(3) Die Veranstaltungen im Rahmen des Themenblocks "Die Europäische Union als Politische Gemeinschaft" dienen dem Ziel, die Studierenden mit wesentlichen Aspekten der politischen Grundlagen der Europäischen Union, ihrer Entscheidungsstrukturen, Verfahren, Akteure und deren Handlungsinstrumente vertraut zu machen.
(4) Die Veranstaltungen des Themenblocks "Die Europäische Union als Wirtschaftsgemeinschaft" dienen dem Ziel, die Studierenden mit wesentlichen Aspekten der wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der Europäischen Union, den wechselseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeiten innerhalb der Union sowie ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zu
Drittstaaten vertraut zu machen.
(5) In den Veranstaltungen zu den Themenblöcken sind deren interdisziplinäre Bezüge zu berücksichtigen.
(6) Zusätzliche Semesterveranstaltungen können vom Prüfungsausschuss
vor Beginn des Semesters, Einzelveranstaltungen in angemessener Frist im voraus festgelegt werden.
Studieninhalte im Grundlagensemester:
(1) Das Lehrangebot des Grundlagensemesters gliedert sich in fünf Pflichtmodule, zwei Wahlpflichtmodule sowie eine Wahlveranstaltung. Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Umfang von 2 SWS angeboten.
(2) Die Pflichtmodule sind:
1. Historische und kulturelle Grundlagen der europäischen Integration
(1 Leistungspunkt),
2. eine Veranstaltung zum Themenblock "Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft" (3 Leistungspunkte),
3. eine Veranstaltung zum Themenblock "Die Europäische Union als Politische Gemeinschaft" (3 Leistungspunkte),
4. eine Veranstaltung zum Themenblock "Die Europäische Union als Wirtschaftsgemeinschaft" (3 Leistungspunkte).
5. rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen der europäischen Integration mit mündlicher Prüfung (6 Leistungspunkte).
(3) Die beiden von den Studierenden zu wählenden Wahlpflichtmodule
mit jeweils 3 Leistungspunkten müssen verschiedenen Themenblöcken gemäß § 6 Abs. 1 zugeordnet sein. Aus jedem Themenblock wird mindestens eine Lehrveranstaltung zur Auswahl angeboten. In Ausnahmefällen können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der beteiligten Universitäten gewählt werden, wenn diese sich einem
der Themenblöcke des § 6 Abs. 1 zuordnen lassen und die verantwortliche Lehrkraft der jeweiligen Lehrveranstaltung sich bereit erklärt, eine gleichwertige studienbegleitende Prüfungsleistung abzunehmen. Über die Zulässigkeit solcher Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsauschuss.
Studieninhalte im Vertiefungssemester:
(1) Das Vertiefungssemester setzt sich aus neun Pflichtmodulen zusammen, die jeweils eineinhalb Tage dauern und gleichmäßig die drei Themenblöcke des § 6 Abs. 1 abdecken. In drei Pflichtmodulen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen durch schriftliche Hausarbeiten/Essays zu erbringen (jeweils 3 Leistungspunkte), in den übrigen Pflichtmodulen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen durch
mündliche Beiträge, insbesondere Impulsreferate zu erbringen (jeweils 1 Leistungspunkt). Über Einzelheiten entscheidet die verantwortliche Lehrkraft des Moduls zu Beginn des Semesters.
(2) Mit Beginn des Vertiefungssemesters entscheidet der/die Studierende über den Schwerpunkt seines/ihres Studiums, indem er/sie einen der Themenblöcke des § 6 Abs. 1 als Schwerpunkt wählt.
(3) Zum Vertiefungssemester zählt auch die Masterarbeit bzw. Abschlussarbeit, für die zusammen mit ihrer mündlichen Verteidigung insgesamt 20 Leistungspunkte vergeben werden.
Studienbeginn: Wintersemester
Bewerbungszeitraum: bis 30. März
Studiensprachen: Deutsch, Englisch
Regelstudienzeit: 2 Semester
Zusätzliche Informationen
Europawissenschaften