
Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung
Kurs
Fernunterricht

Frischen Sie Ihr Fachkunde-Wissen zur Deponieverordnung auf!
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Beginn
28.06.2021
weitere Termine
Sie sind Beauftragte oder Beauftragter im Bereich Abfalls? Dann ist dieser Fachkundelehrgang nach § 4 der Deponieverordnung des „Umweltinstituts Offenbach GmbH – Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz“, zur Verfügung gestellt auf emagister.de, genau der Richtige für Sie, um sich dahingehend weiterzubilden – denn hier erhalten Sie nach Absolvierung einen Anerkennungsnachweis, der für das Leitungspersonal von Deponien notwendig ist.
Das Hauptziel dieses Lehrgangs ist es Ihnen alles rund um die Deponieverordnung § 4 näher zu bringen und gleichzeitig wertvolle, praxisnahe Tipps und Hilfestellungen zu vermitteln, die Ihnen im alltäglichen Deponiebetrieb zur Problemlösung nützen sollen.
Demnach: Was sind die Inhalte dieses Fachkundelehrgangs? Sie erhalten zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem werden Sie über die Normenhierarchie, Abdichtungssysteme, Deponieerichtung, Deponieerweiterung, Nachweispflichten, Register, Annahmevorschriften und generelle anlagenbezogene und betriebliche Anforderungen informiert. Nicht zuletzt erfahren Sie, wie Sie alles am besten organisieren, überwachen und dokumentieren.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Themen
- Abfallwirtschaft
- Recycling
- Abfallrecht
- EfBV
- Verpackungsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Datenerfassung
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Deklarationsanalyse
- Entsorgungsfachbetriebsverordnung
- Deponieverordnung §4
- Abfallverzeichnisverordnung
- Entsorgerbehörde
- AbfKlärV
- Deponie-VO
- Sammelentsorger
- Verwertung
- Registerpflicht
- Deponiekörper
- Abfallwirtschaft
- Deponiekörper
- Deponiekörper
Dozenten
Peter Wagner
Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker
Inhalte
Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt
Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.
Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.
Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen.
Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung