Familienpflegerin/Familienpfleger
Berufsausbildung
In Warendorf
Beschreibung
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Kursart
Berufsausbildung
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Ort
Warendorf
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Dauer
2 Jahre
Führung des Haushaltes in Vertretung oder Zusammenarbeit mit der Hausfrau/-mann oder im Auftrag der verantw. Person. Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben in Familien in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten. Pflegerische Grundversorgung kranker, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen sowie Beratung derselben und deren Angehörigen. Anleitung bei hauswirtschaftl., erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten. Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der selbständigen Lebensführung. Gerichtet an: Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in ambulanten Pflegeeinrichtungen, in Altenwohngemeinschaften, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Familienzentren.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Familienpflege 1
- Familienpflege 2
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
1. in gesundheitlicher Hinsicht und persönlich für die Familienpflege geeignet ist und 2. das 17. Lebensjahr vollendet hat und a) den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder b) eine abgeschlossene Ausbildung und eine mindestens 1jährige Tätigkeit im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich nachweist oder c) die Vollendung des 25 Lebensjahres und eine mindestens 6 jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalt oder d) eine mindestens 6 jährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes und eine abgeschlossene Ausbildung zur Familienhelferin hat
Meinungen
Inhalte
Führung des Haushaltes in Vertretung oder Zusammenarbeit mit der Hausfrau, dem Hausmann oder im Auftrag der verantwortlichen Person.
Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben in Familien in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten.
Pflegerische Grundversorgung kranker, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen sowie Beratung derselben und deren Angehörigen.
Anleitung bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten.
Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der selbständigen Lebensführung.
Unterstützung bei der Inanspruchnahme anderer Stellen zur Lösung wirtschaftlicher, gesundheitlicher, erzieherischer und sozialer Probleme.
Die Ausbildung
Der nächste Ausbildungsbeginn ist für das Frühjahr 2010 geplant!
Die Ausbildung besteht aus einer zweijährigen theoretischen und fachpraktischen Ausbildung, sowie aus einem einjährigen Berufspraktikum, welches vom Fachseminar begleitet wird.
Die Ausbildung im Fachseminar umfasst 1800 Stunden und 1200 Stunden fachpraktische Unterweisung.
weitere Informationen:
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer:
1. in gesundheitlicher Hinsicht und persönlich für die Familienpflege geeignet ist und
2. das 17. Lebensjahr vollendet hat und
a) den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung und eine mindestens einjährige Tätigkeit im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich nachweist oder
c) die Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres und eine mindestens sechsjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes oder
d) eine mindestens sechsjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes nachweist und eine abgeschlossene Ausbildung zur Familienhelferin/ zum Familienhelfer hat
Fördermöglichkeiten:
Familienpflegerin/Familienpfleger