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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft

Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Legen Sie den Grundstein für Ihre Karriere in der globale Umwelt-Branche

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    1 Monat

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen. Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

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Hinweise zu diesem Kurs

Immissionschutz-​ und Störfallbeauftragte
Umweltbeauftragte, Umweltgutachter
Interessierte der Systematik und Wirkung der TA Luft

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Sicherheit
  • Umweltrisiken
  • Emissionen
  • Umwelt
  • Umweltschutz Management
  • Immissionsschutz
  • Immissionsschutzbeauftragter (m/w)
  • Immissionsschutzgesetz
  • Umweltschutzbeauftragte (Abfall
  • Immissionsschutzgesetzes
  • Atmosphäre
  • Luft
  • Immissionsschutzrecht
  • Überwachungsbehörde
  • Luftqualitätsrahmenrichtlinie

Inhalte

  • Einführung in das aktuelle Immissionsschutzrecht
    • Bezüge und Stellung der TA Luft in der Rechtshierarchie, Regelungsinhalte, Begriffsbestimmungen
    • Tatsächliche Auswirkungen der TA Luft auf die Praxis in Behörden und bei Betreibern von BImSchG-​Anlagen
    • Wirkung auf die Rechtsprechung (normenkonkretisierende Wirkung, antizipiertes Sachverständigengutachten)
    • Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie in das BImSchG
  • Allgemeine Grundsätze des Genehmigungs-​ und Anzeigeverfahrens und Rechtsgrundlagen
    • BImSchG: Genehmigung, Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Genehmigungsvoraussetzungen, Konzentrationswirkung der Genehmigung, wesentliche Änderung, Anzeige, Erlöschen der Genehmigung
    • 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
    • 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung
    • TA Luft: Definition und Bedeutung der verschiedenen Immissionswerte, Immissionsprognose, Konsequenzen der Immissionsprognose auf die Genehmigungsfähigkeit, Bezüge zum gebietsbezogenen Immissionsschutz
    • Anzeigeverfahren (Lehrgespräch, Darstellung der Systematik, Entscheidungsgrundlagen)
    • Diskussion von Fallbeispielen
    • Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen: Verhinderung bzw. Minimierung von Emissionen
    • Anwendung der Prüfkriterien für Gesundheitsgefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen
  • Ableitung von Abgasen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen (inkl. Übungen)
  • Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft
    • Physikalische Grundlagen des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 und des Windfeldmodells, Eingangsgrößen, mögliche Problemfälle
    • Verfügbare Programmoberflächen für AUSTAL2000
    • Darstellung und Diskussion von Fallbeispielen
  • Praktische Durchführung eines Beispiels am Rechner
    • Beispiel für Geruchsausbreitungsrechnung
    • Übung am Rechner (falls gewünscht)

  • Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde
    • Vorsorgeanforderungen i. V. mit anlagenspezifischen Regelungen, Messung und Überwachung der Emissionen
    • Altanlagenregelungen, Verwaltungshandeln

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