Fortbildungslehrgänge nach § 11 EfbV, nach § 6 TgV und für Betriebsbeauftragte für Abfall

Kurs

In Berlin, Hamburg und Leipzig

490 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

Erhalt der Fachkunde als für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person gemäß § 6 TgV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 TgV und / oder § 11 EfbV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV bzw. als Abfallbeauftragter.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Fanny-Zobel-Straße 9, 12435

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Kurze Mühren 1, 20095

Beginn

auf Anfrage
Leipzig (Sachsen)

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Veranstalter:
TEQ Technologietransfer & Qualitätssicherung GmbH
Kurzbeschreibung:
Erhalt der Fachkunde als für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person gemäß § 6 TgV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 TgV und / oder § 11 EfbV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV bzw. als Abfallbeauftragter.
Detailbeschreibung:
Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde eine Reihe von Verordnungen, darunter auch die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfach­betriebe­verordnung - EfbV), erlassen. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsor­gungsfachbetriebe, die nach § 52 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit einer technischen Organisation einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben oder die Berechtigung erlangen wollen, das Überwachungszeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen. Sie regelt weiterhin die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben.
Außerdem wurde die Verordnung zur Transportgenehmigung TgV erlassen, die Anforderungen an Einsammler und Beförderer von Abfällen zur Beseitigung oder gefährlicher Abfälle zur Verwertung regelt. § 3 TgV definiert die Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwort­lichen Personen. Neben der Zuverlässigkeit der Person spielt die entsprechende Fachkunde eine entscheidende Rolle. § 6 TgV regelt die Anforderungen an die Fortbildung.

Der von der Landesdirektion Leipzig geneh­migte Lehrgang soll die bereits gewonnenen Fachkenntnisse nach EfbV bzw. TgV zu abfall­rechtlichen Problemen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Ent­sorgungsbereich und angrenzenden rechtlichen und umweltschutz­relevanten Problemen vertiefen und den Teilnehmer zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft, des Umweltrechts und angrenzender Bereiche schulen.

Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ist nach § 6 TgV mindestens alle 3 Jahre und nach § 11 EfbV mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Für Betriebsbeauftragte für Abfall ist ebenfalls eine Fortbildung aller 2 Jahre zweckmäßig.

Fortbildungslehrgänge nach § 11 EfbV, nach § 6 TgV und für Betriebsbeauftragte für Abfall

490 € zzgl. MwSt.