Gabelstaplerfahrer - Ausbildung
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
1 Monat
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“ (bisher BGV D27 § 7)
Meinungen
Themen
- Gabelstaplerfahrer
- Normen
- Vorschriften
- Gabelstapler
- Sicherheitsanforderungen
- Flurförderzeuge
- Betriebsunfälle
- Aufgaben des Gabelstaplerfahrers
- Sicherer Einsatz von Gabelstaplern
- Lastenaufzügen
Inhalte
Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
Gabelstaplerfahrer - Ausbildung